An der A 5 bei Zwingenberg, km 388,7, in Fahrtrichtung Kassel wurde mobil mit einem PoliScan Speed gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst nur um eine Behauptung der Verwaltung, die überprüfbar ist.
Wichtig sind zwei Dinge: die Frist und der Akteninhalt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn gleich zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist – und anschließend prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Zwingenberg |
| Fahrtrichtung | Kassel |
| Bundesland | Hessen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
120 km/h auf der Autobahn: Was der Vorwurf bedeutet
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Für Sie heißt das: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als innerorts, und die Schwellen für weitere Folgen liegen höher. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist außerorts beim Pkw im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.
Maßgeblich ist nie der rohe Anzeigewert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet über die Einordnung. Gerade an einer Schwelle kann das den Unterschied zwischen zwei Stufen ausmachen – ein Grund, den Vorwurf nicht ungeprüft zu akzeptieren.
Auf Autobahnen wird ein Tempolimit durch Beschilderung festgelegt, dauerhaft oder auch vorübergehend. Ob die Beschilderung für die Fahrtrichtung Kassel zum Tatzeitpunkt so aufgestellt und erkennbar war, wie die Behörde es zugrunde legt, ergibt sich nicht aus dem Bescheid, sondern aus der Akte.
Mobile Messung: Prüfpunkte im Einzelfall
Bei einer mobilen Messung mit einem PoliScan Speed kommt es unter anderem darauf an, ob das Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, ob die Bedienung den Vorgaben entsprach und ob die Dokumentation des Einsatzes vollständig ist. Solche Punkte lassen sich nur anhand der Verfahrensakte beurteilen, nicht anhand des Schreibens, das Sie erhalten haben.
Ein zweiter Prüfpunkt ist die Fahrerfrage. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu klären, ob es eine Zuordnung überhaupt zulässt. Anschreiben gehen häufig zunächst an den Halter – auch als Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Fristen, Fahrverbot, Probezeit
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Deshalb sollte das Datum der Zustellung festgehalten werden, sobald der Bescheid eintrifft.
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansätze: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich am Einzelfall.
Wer in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und viel läuft schriftlich über den Anwalt – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Hessen wohnen, lässt sich das im Vorfeld klären. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 5 bei Zwingenberg galten 120 km/h – ab wann wird es mehr als eine Geldbuße?
Weil die Autobahn als außerorts gilt, gibt es ab 21 km/h Überschreitung einen Punkt und beim Pkw im Regelfall ab 41 km/h ein Fahrverbot. Zwei Punkte sind vorgesehen, wenn ein Regelfahrverbot greift.
Zählt der Wert, der im Bescheid steht?
Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz von der gemessenen Geschwindigkeit. Gerade nahe einer Schwelle lohnt sich der genaue Blick darauf.
Ich bin nicht gefahren – muss ich sagen, wer am Steuer saß?
Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht, und niemand muss sich selbst belasten. Wie Sie auf eine Halteranfrage reagieren, sollten Sie am besten nach Akteneinsicht entscheiden.
Weitere Messstellen auf der A 5 in Hessen
- Geblitzt auf der A 5 bei Darmstadt, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Zeppelinheim, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Weiterstadt, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Bad Nauheim, Fahrtrichtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 5 bei Darmstadt, km 518,9, Richtung Basel
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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