Geblitzt auf der A5 km 388,7, Zwingenberg – Lassen Sie Messfehler prüfen und wehren Sie sich gegen Bußgeld & Punkte!

Die Messstelle A5 bei Kilometer 388,7 in Höhe von Zwingenberg liegt auf einem stark frequentierten Abschnitt der Autobahn, der durch Pendlerverkehr, dichten Reiseverkehr und wechselnde Verkehrsdynamik geprägt ist. Gerade dort, wo sich das Verkehrsaufkommen je nach Tageszeit schlagartig verdichtet und sich Geschwindigkeiten im Fluss des Verkehrs angleichen oder auseinanderziehen, werden Geschwindigkeitskontrollen regelmäßig als „klarer Fall“ wahrgenommen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht lohnt jedoch ein zweiter Blick: Nicht die Häufigkeit einer Kontrolle entscheidet über deren Richtigkeit, sondern die Frage, ob Messaufbau, Gerät, Dokumentation und Auswertung den strengen Vorgaben genügen. An Autobahnmessstellen wie der A5 km 388,7 ist die Fehleranfälligkeit technischer Messverfahren keineswegs nur theoretischer Natur, sondern hängt oft an Details, die Betroffene aus dem Bußgeldbescheid allein nicht erkennen können.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass standardisierte Messverfahren zwar eine gewisse Beweiswirkung entfalten, diese aber nicht „unknackbar“ sind. Schon kleine Abweichungen bei der Aufstellung des Messgeräts, bei der Ausrichtung zum Fahrbahnverlauf oder bei der Einhaltung der Herstellervorgaben können die Messung angreifbar machen. Hinzu kommen typische Konstellationen auf Autobahnen: Mehrspurigkeit, dichtes Auffahren, Spurwechsel unmittelbar im Messbereich oder überlagernde Fahrzeuge im Messfoto. Je nach Messsystem kann dies zu Zuordnungsproblemen führen – also zur Frage, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde oder ob Messimpulse einem anderen Fahrzeug zuzurechnen sind. Gerade bei hohem Verkehrsaufkommen kann ein Messfoto zwar „plausibel“ wirken, die technische Messwertbildung jedoch dennoch fehlerhaft sein.

Ein weiterer, häufig unterschätzter Punkt ist die Dokumentationslage. Messungen sind nur dann belastbar, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen: Messprotokoll, Gerätestammdaten, Schulungsnachweise, Wartungs- und Eichunterlagen sowie – je nach Gerät – Rohmessdaten oder digitale Falldateien. Fehlt es an solchen Grundlagen oder sind Einträge widersprüchlich, kann das die Verteidigung erheblich stärken. Auch formale Aspekte spielen hinein, etwa ob die Messbeamten ordnungsgemäß unterwiesen waren oder ob die Gerätekonfiguration den Vorgaben entsprach. Nicht selten zeigt sich erst nach Akteneinsicht, dass entscheidende Informationen lückenhaft sind oder dass sich aus den Unterlagen Hinweise auf Bedien- oder Aufstellfehler ergeben.

Gerade hier kommt die verkehrsrechtliche Kernfrage ins Spiel: Messfehler lassen sich nicht durch Vermutungen, sondern durch belastbare technische Prüfung nachweisen. Sachverständige für Verkehrsmesstechnik können die Messung anhand der Akten, der digitalen Falldaten und der Geräteeinstellungen nachvollziehen und bewerten. Sie prüfen unter anderem, ob das Messgerät korrekt positioniert war, ob die Auswerteparameter stimmen, ob die Fotodokumentation die Zuordnung sicher trägt und ob es Anzeichen für Störeinflüsse gibt. In vielen Verfahren ist diese sachverständige Analyse der entscheidende Schritt, weil sie aus einer zunächst „standardisierten“ Messung eine konkret überprüfbare Messung macht – und damit Ansatzpunkte liefert, die ein Gericht ernsthaft würdigen muss.

Aus journalistischer Sicht, aber auch aus der Erfahrung zahlreicher Bußgeldverfahren, lässt sich sagen: Die Fehlerquellen sind vielfältig und oft gerätespezifisch. Bei einigen Systemen stehen Auswertefragen im Vordergrund, bei anderen die korrekte Einhaltung des Messwinkels oder die sichere Fahrzeugzuordnung. Auch die Frage, ob die Messreihe insgesamt plausibel ist, kann eine Rolle spielen – etwa wenn Abstände, Bildfolgen oder Messwertverläufe nicht zusammenpassen. Autobahnmessstellen wie in Zwingenberg sind zudem anfällig für Konstellationen, in denen Reflexionen, Abschattungen oder parallele Fahrzeuge die Messwertbildung beeinflussen können. Solche Aspekte sind für Laien kaum erkennbar, lassen sich aber technisch untersuchen.

Wer an der Messstelle A5 km 388,7, Zwingenberg geblitzt wurde, sollte deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass ein Einspruch „ohnehin nichts bringt“. Entscheidend ist die professionelle Prüfung. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, ist in diesem Bereich seit Jahren mit einer konsequent technischen Herangehensweise tätig. Er arbeitet über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt die Erfahrung aus weit über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In der Verteidigungspraxis bedeutet das vor allem: Nicht nur der Bußgeldbescheid wird gelesen, sondern die Messung wird in der Tiefe verstanden – einschließlich der technischen und dokumentarischen Schwachstellen, die in der Akte verborgen sein können.

Wesentlich ist dabei, dass Dr. Bunzel jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen lässt. Diese externe, unabhängige Bewertung ist häufig der Schlüssel, um Messfehler gerichtsfest zu belegen oder zumindest substantiierte Zweifel an der Richtigkeit der Messung aufzuzeigen. Für Betroffene ist dabei ein zentraler Punkt die Kostenfrage: In vielen Fällen werden die Kosten der sachverständigen Überprüfung von der Rechtsschutzversicherung getragen. Das senkt die Hemmschwelle, die Messung tatsächlich überprüfen zu lassen, anstatt sich allein auf ein Bauchgefühl zu verlassen oder aus Sorge vor Zusatzkosten auf eine Verteidigung zu verzichten.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Zeit eine Rolle spielt. Fristen im Bußgeldverfahren laufen schnell, und ohne rechtzeitige Reaktion kann ein Bescheid rechtskräftig werden. Gleichzeitig ist eine fundierte Einschätzung ohne Akteneinsicht und ohne technische Prüfung kaum möglich. Wer also an der A5 bei Kilometer 388,7 in Zwingenberg gemessen wurde, sollte den Vorgang strukturiert angehen: Bescheid prüfen lassen, Akte anfordern, Messunterlagen auswerten und – wenn sich Ansatzpunkte ergeben – die Messung sachverständig überprüfen. Gerade bei drohendem Fahrverbot, Punkten oder erheblichen Geldbußen ist diese Vorgehensweise nicht „formalistisch“, sondern sachgerecht.

Falls Sie an der Messstelle A5 km 388,7, Zwingenberg geblitzt wurden, bietet es sich an, Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufzunehmen und den Vorwurf prüfen zu lassen. Am unkompliziertesten ist dafür die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, über die die wichtigsten Daten strukturiert übermittelt werden können, damit zeitnah beurteilt werden kann, ob eine sachverständige Überprüfung der Messung erfolgversprechend ist.

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