Sie wurden auf der A 46 bei Neuss in Fahrtrichtung Heinsberg mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst. Zulässig waren dort 80 km/h, gemessen wurde mobil mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed. Kurz darauf kommt meist Post: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid.
Entscheidend ist jetzt vor allem eines: Ein Bußgeldbescheid wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig, wenn kein Einspruch eingeht. Diesen Einspruch können Sie zunächst ohne Begründung einlegen und sich damit die Möglichkeit offenhalten, den Vorwurf über die Akte prüfen zu lassen. Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid – Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 46 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Neuss |
| Fahrtrichtung | Heinsberg |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Tempo 80 auf der Autobahn – wie der Vorwurf zustande kommt
Für die Bewertung im Bußgeldkatalog gilt jede Autobahn als außerorts. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Messung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Die Staffelung bleibt aber auch außerorts spürbar: Je höher der Wert, der Ihnen vorgeworfen wird, desto eher kommen Punkte und ein Regelfahrverbot ins Spiel.
Maßgeblich ist nie der Rohwert der Messung, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Prüfen Sie deshalb im Bescheid, welcher Wert als „vorwerfbare“ Geschwindigkeit ausgewiesen ist und von welchem zulässigen Limit die Behörde ausgeht. Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, und diese kann auch vorübergehend angeordnet sein – eine Abweichung zwischen dem im Bescheid genannten Limit und dem, was tatsächlich für die Fahrspur und Fahrtrichtung Heinsberg angeordnet war, ist deshalb ein Punkt, der sich nachvollziehen lässt.
Mobile Messung: Was im Verfahren überprüft werden kann
Bei einer mobilen Messung liegt die gesamte Dokumentation in der Behördenakte – und nicht im Bescheid, den Sie erhalten haben. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem der Messvorgang selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung am Messort und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf überhaupt Ihnen zugeordnet werden kann.
Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn die Post an Sie als Halter geht, das Fahrzeug aber von mehreren Personen genutzt wird. Sie sind nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern oder einen Fahrer zu benennen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich anhand der Einsicht klären, was es tatsächlich zeigt.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und ihn so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, etwa wegen eines drohenden Arbeitsplatzverlusts, entscheidet sich am Einzelfall und muss konkret dargelegt werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Das ist ein Grund, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft genau anzusehen.
Falls Sie weiter von Neuss entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz und Akteneinsicht laufen schriftlich. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung – ein Blick in die Police lohnt sich, bevor die Einspruchsfrist abläuft.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 46 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen; Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Gilt die Messung auf der A 46 als innerorts, weil sie bei Neuss liegt?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, unabhängig davon, welcher Ort in Ihrem Bescheid als nächstgelegen genannt ist. Für andere Straßen entscheidet die Beschilderung mit der Ortstafel.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden – er hält das Verfahren offen, sodass anschließend über Akteneinsicht die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Fahrerzuordnung geprüft werden können.
Weitere Messstellen auf der A 46 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf dem Willi-Brandt-Ring in Neuss unter der Brücke Hammer Landstraße
- Geblitzt auf der A 44 bei Meerbusch (km 83,246)
- Geblitzt auf der A 46 bei Meschede, km 87,200, Richtung Wuppertal
- Geblitzt auf der A 46 bei Heinsberg, Fahrtrichtung Heinsberg
- Geblitzt auf der A46 bei Sprockhövel, km 115,022, Richtung Schwelm
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.