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Geblitzt auf der A 44 bei Meerbusch (km 83,246)

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Geblitzt auf der A 44 bei Meerbusch (km 83,246)

Diese Seite betrifft eine Geschwindigkeitsmessung auf der A 44 bei Meerbusch im Bereich von Kilometer 83,246. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um zwei Dinge: Welches Schreiben liegt vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und wenn Sie zur Sache schweigen, darf daraus nichts gegen Sie hergeleitet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 44 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Meerbusch
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich aus

Die A 44 ist eine Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei derselben Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Wer also eine Tabelle für Innerortsverstöße heranzieht, rechnet mit den falschen Werten.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden, weshalb sich ein genauer Blick auf die Berechnung im Bescheid lohnt.

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend gelten und sich abschnittsweise unterscheiden. Ob und in welcher Höhe an der konkreten Stelle eine Begrenzung angeordnet war und ob die Beschilderung für Sie erkennbar war, gehört deshalb zu den Punkten, die sich erst anhand der Akte beurteilen lassen.

Halterpost, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Die Behörde ermittelt zunächst über die Halterdaten. Dass Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden, bedeutet noch nicht, dass Ihnen die Fahrereigenschaft nachgewiesen ist. Die Zuordnung zum Fahrzeugführer muss die Behörde führen; das ist einer der Prüfpunkte im Verfahren.

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich auch dieses auswerten. Erst nach Kenntnis des Akteninhalts ist eine belastbare Einschätzung möglich – vorher bleibt jede Bewertung Spekulation.

Praktisch heißt das: Frist sichern, Akte anfordern, dann prüfen und erst danach über die weitere Verteidigung entscheiden. Ein eingelegter Einspruch muss nicht sofort begründet werden, Sie verschaffen sich damit also Zeit.

Falls Sie weiter von Meerbusch entfernt wohnen: Ein solches Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation mit Behörde und Verteidigung ist nicht an Ihren Wohnort gebunden. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei stellen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es dazu kommt, richtet sich nach dem Wert nach Toleranzabzug.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regelung wichtig: Bestand in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist dort eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 44 bei Meerbusch als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, also auch die A 44. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann ich das Verfahren betreuen lassen, ohne nach Meerbusch zu fahren?

Ja, ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über die Verteidigung, eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.

Weitere Messstellen auf der A 44 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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