Auf der A 44 bei Baunatal wurde in beiden Fahrtrichtungen mobil mit einem Messgerät der Bauart PoliScan Speed gemessen; zulässig waren an dieser Stelle 60 km/h. Wenn Sie deshalb einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Was steht genau in dem Schreiben, und welche Frist läuft gerade?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 44 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Baunatal |
| Fahrtrichtung | beide Richtungen |
| Bundesland | Hessen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 60 km/h |
Tempo 60 auf einer Autobahn: Warum die Einordnung zählt
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt – unabhängig davon, wie niedrig das angeordnete Tempolimit ist. Für die A 44 bei Baunatal gilt daher die außerörtliche Tabelle, die bei gleicher Überschreitung niedrigere Regelsätze vorsieht als die innerörtliche.
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung und können auch nur vorübergehend gelten. Für Sie ist deshalb wichtig, dass sich die für den Tatzeitpunkt maßgebliche Anordnung nachvollziehen lässt: Welche Zeichen galten, in welcher Reihenfolge standen sie, und passte die Beschilderung zur Fahrtrichtung, in der Sie unterwegs waren? Da hier in beide Richtungen gemessen wurde, ist der Blick auf die konkrete Richtung Ihrer Fahrt ein eigener Prüfpunkt.
Vom gemessenen Wert wird außerdem eine Toleranz abgezogen. Erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt – und damit auch, ob Punkte oder ein Regelfahrverbot überhaupt im Raum stehen.
Mobile Messung mit PoliScan Speed: Was die Akte hergeben muss
Bei einer mobilen Messung ist jeder Einsatz ein eigener Vorgang. Interessant sind daher insbesondere das Messprotokoll, der gültige Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Dokumentation des Aufbaus und die Frage, ob die Auswertung des Falldatensatzes vollständig und überprüfbar vorliegt.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und zwar auch schon, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Aussagekraft zu diesen Punkten.
Solange das nicht geklärt ist, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, ist damit nicht überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Auch als Halter, der angeschrieben wird, müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht, zwei Punkte, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Außerorts – und damit auch hier – setzt ein Regelfahrverbot für Pkw ab 41 km/h Überschreitung ein, innerorts bereits ab 31 km/h.
Ist ein Fahrverbot angeordnet und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das trägt, etwa wegen eines drohenden Arbeitsplatzverlusts, hängt vom Einzelfall ab.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte ab 21 km/h besonders aufmerksam sein: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter von Baunatal entfernt wohnen, lässt sich dies frühzeitig ansprechen. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 60. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 61–70 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 71–75 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 76–80 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 81–85 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 86–90 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 91–100 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 101–110 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 111–120 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 121–130 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 131 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 44 galten 60 km/h – zählt das trotzdem als außerorts?
Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts eingeordnet, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Damit gelten die außerörtlichen Regelsätze und die außerörtliche Fahrverbotsschwelle.</p>
Es wurde mobil gemessen – kann ich die Messung überprüfen lassen?
Bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed lassen sich über die Akteneinsicht unter anderem Messprotokoll, Eichnachweis und die Dokumentation des Einsatzes einsehen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht auch schon vor einem Bußgeldbescheid beantragen.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und aus Ihrem Schweigen zur Sache darf kein Nachteil abgeleitet werden.
Weitere Messstellen: Hessen
- Geblitzt auf der A 49 bei Kirchbauna (vor AS Baunatal-Mitte) Richtung Kassel
- Geblitzt auf der A 44 bei Lohfelden, km ca. 74–75, Richtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 7 bei Niestetal, Fahrtrichtung Kassel
- Geblitzt auf der B 455 in Eppstein, Höhe Bezirksstraße, Richtung Wiesbaden
- Geblitzt auf der B 27 bei Gersfeld, Fahrtrichtung Fulda
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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