Sie sind auf der A 40 bei Mülheim an der Ruhr bei km 17,8 in Fahrtrichtung Dortmund gemessen worden. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h, gemessen wurde mobil mit dem Gerät PoliScan Speed. Als Autobahn wird die A 40 im Bußgeldkatalog nach den außerörtlichen Regelsätzen behandelt.
Wichtig ist zunächst, welches Schreiben Ihnen vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – ohne dass der Einspruch sofort begründet werden muss. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 40 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Mülheim an der Ruhr |
| Fahrtrichtung | Dortmund |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der A 40: Wie sich die Überschreitung auswirkt
Maßgeblich für das Verfahren ist nicht der Wert, der auf dem Display erscheint, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird der vorgeworfenen Überschreitung des hier angeordneten Tempolimits von 80 km/h gegenübergestellt. Schon deshalb lohnt der genaue Blick in die Akte, denn wenige Kilometer pro Stunde können über die Stufe entscheiden, in die Ihr Fall fällt.
Da die A 40 als Autobahn außerorts bewertet wird, gelten die niedrigeren Regelsätze und die außerörtlichen Schwellen. Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist außerorts beim Pkw im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts dagegen bereits ab 31 km/h. Allgemein gilt: Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt erlaubt ist, ergibt sich aus der Beschilderung; auch vorübergehende Anordnungen sind möglich. Ob die Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß war und für Sie erkennbar gegolten hat, ist damit ein Prüfpunkt Ihrer Verteidigung.
Mobile Messung mit PoliScan Speed – was geprüft werden kann
Bei einer mobilen Messung sind mehrere Punkte von Bedeutung, die sich nur anhand der Verfahrensakte beurteilen lassen. Dazu gehören die Dokumentation der Messung selbst, der gültige Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Beschilderung des Abschnitts und die Frage, ob die Fahrereigenschaft tatsächlich Ihnen zugeordnet werden kann. Akteneinsicht kann ein Anwalt bereits vor einem Bußgeldbescheid beantragen, nicht erst im Einspruchsverfahren.
- Unterlagen zur konkreten Messung und zum Gerät
- Eichung und deren Gültigkeitszeitraum
- Beschilderung des Tempolimits
- Zuordnung der Person, falls ein Messfoto vorliegt
Ergibt die Prüfung nichts Belastbares zu Ihren Gunsten, ist ebenfalls etwas gewonnen: Sie wissen dann, woran Sie sind, und können entscheiden, ob Sie den Vorwurf akzeptieren oder weiter verteidigen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer solchen Prüfung häufig.
Fristen, Halterpost und Verfahren aus der Ferne
Halten Sie die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung des Bußgeldbescheids ein. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Beim Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen, Angaben zur Sache aber nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von Mülheim an der Ruhr wohnen, ist das ein Punkt, der früh besprochen werden sollte. Droht ein Fahrverbot, kommt in Ausnahmefällen ein Absehen gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab. Bleibt es beim Fahrverbot und ist es das erste – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 40 gilt hier 80 km/h – zählt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Regelsätze höher als die außerörtlichen.</p>
Ich bin noch in der Probezeit – was bedeutet die Messung für mich?
Ab 21 km/h Überschreitung handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei km 17,8 erhalten. Muss ich schon reagieren?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht – und bereits in diesem Stadium kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen, um die Messung zu prüfen.
Weitere Messstellen: Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 40 bei km 12,4 in Duisburg, Richtung Essen
- Geblitzt auf der A 40 bei Essen, Richtung Essen
- Geblitzt auf der A45 bei Hagen, km 39,000, Richtung Frankfurt
- Geblitzt auf der B 55a an der Zoobrücke in Köln Richtung Kalk
- Geblitzt auf der A 61 bei Mönchengladbach-Wanlo, Fahrtrichtung Koblenz
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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