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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 4 bei Kilometer 172

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Geblitzt auf der A 4 bei Kilometer 172

Sie sind auf der A 4 bei Kilometer 172 in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um die Frage, welches Schreiben Ihnen vorliegt, und um die Frist, die daran hängt. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid – er fragt zunächst nur ab, wer gefahren ist. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen.

Als Autobahn wird die A 4 im Bußgeldkatalog außerorts bewertet. Wie hoch die Folgen ausfallen, richtet sich nach der Überschreitung, die nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt. Ob an dem Vorwurf etwas zu beanstanden ist, lässt sich seriös erst beurteilen, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)

Tempolimits auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle erlaubt ist, ergibt sich allein aus der Beschilderung. Limits können dauerhaft angeordnet sein, sie können über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden oder nur zeitweise gelten. Für das Verfahren ist deshalb wichtig, welcher Wert im Messzeitpunkt tatsächlich angeordnet war und ob die Anordnung ordnungsgemäß ausgeschildert war.

Bei der Akteneinsicht lässt sich unter anderem nachvollziehen, welche Beschilderung dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, wie die Messung zustande kam, ob das eingesetzte Gerät gültig geeicht war und ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört dessen Auswertung zu dieser Prüfung.

Maßgeblich ist immer die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Wert entscheidet, in welche Stufe der Vorwurf fällt – und damit auch, ob überhaupt Punkte oder ein Fahrverbot in Betracht kommen. Da die A 4 als Autobahn außerorts gilt, greifen die außerörtlichen Regelsätze, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Wird ein Fahrzeug bei einer Messung erfasst, wendet sich die Verfolgungsbehörde regelmäßig zunächst an die im Register eingetragene Person. Das bedeutet nicht, dass damit schon geklärt wäre, wer am Steuer saß.

Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie dagegen nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade wenn unklar ist, wer gefahren ist, oder wenn Sie die Vorwürfe noch nicht überblicken, ist Zurückhaltung bei sachlichen Angaben oft sinnvoll.

  • Anhörungsbogen: noch kein Bescheid, Angaben zur Person sind Pflicht.
  • Bußgeldbescheid: zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch, Begründung kann nachfolgen.
  • Akteneinsicht: über einen Anwalt möglich, Grundlage jeder inhaltlichen Prüfung.

Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer anwaltlichen Vertretung häufig; ein kurzer Blick in die Police oder eine Deckungsanfrage klärt das schnell.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister werden ab einer Überschreitung von 21 km/h vergeben: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob ein Fahrverbot droht, hängt von der Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug ab.

Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls und muss mit Belegen vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von der Stelle wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Korrespondenz, Akteneinsicht und Vertretung laufen über die Kanzlei, eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 4 erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wird die Messung auf der A 4 als innerorts oder außerorts bewertet?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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