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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 4 in Höhe AS Köln-Eifeltor Köln-Zollstock

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Geblitzt auf der A 4 in Höhe AS Köln-Eifeltor Köln-Zollstock

Sie haben Post erhalten, weil Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A 4 in Höhe AS Köln-Eifeltor Köln-Zollstock vorgeworfen wird. Diese Seite ordnet ein, was der Vorwurf bedeutet, welche Frist läuft und welche Punkte sich im Verfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Äußerung. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt AS Köln-Eifeltor Köln-Zollstock
Bundesland Nordrhein-Westfalen

A 4 – Bewertung als Autobahn und außerorts

Die A 4 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog werden Autobahnen den Verstößen außerhalb geschlossener Ortschaften zugeordnet. Das hat unmittelbare Folgen für die Bewertung: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h in Betracht kommt. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, würde sich nach der Beschilderung durch die Ortstafel richten – bei einer Autobahn stellt sich diese Frage nicht.

Maßgeblich ist nie der reine Anzeigewert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Sanktion. Gerade an den Schwellen, an denen Punkte oder ein Fahrverbot beginnen, kann dieser Abzug den Unterschied machen. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Beschilderung festgelegt werden, auch vorübergehend. Welche Begrenzung Ihnen im konkreten Fall zugrunde gelegt wird, ergibt sich aus dem Vorwurf und der Verfahrensakte – die Beschilderung und ihre Zuordnung zur Messstelle gehören deshalb zu den Punkten, die sich mit Akteneinsicht überprüfen lassen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig kommt die erste Post an den Halter des Fahrzeugs. Verlangt wird dabei zunächst nur, dass die Angaben zur Person stimmen: Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und dieser Grundsatz gilt auch für Halter, die angeschrieben werden.

Vorschnelle Erklärungen sind der häufigste vermeidbare Fehler. Ein ausgefülltes Formular kann die Zuordnung zum Fahrer erst herstellen, die sonst noch offen wäre. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte steht. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben die Frage, ob der Vorwurf Ihnen als Fahrer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die im Rahmen der Akteneinsicht zugänglich gemacht werden.

Frist, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Achten Sie deshalb auf das Zustellungsdatum und nicht auf das Datum, das auf dem Bescheid gedruckt ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zweierlei relevant: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich am Einzelfall.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das jedoch nicht. Falls Sie weiter entfernt wohnen, sollte dieser Punkt früh angesprochen werden. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt eine Messung auf der A 4 als innerorts, weil der Ort Köln-Zollstock genannt wird?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig von der Ortsbezeichnung, die zur Beschreibung der Stelle verwendet wird. Die Regelsätze und die Fahrverbotsschwelle richten sich damit nach den außerörtlichen Werten.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Vorwurf ausfüllen?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung setzt voraus, dass Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Weitere Messstellen: Köln

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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