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Geblitzt auf der A 39 bei WOB Mörse, Wolfsburg, Richtung Braunschweig

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Geblitzt auf der A 39 bei WOB Mörse, Wolfsburg, Richtung Braunschweig

Sie wurden auf der A 39 in Höhe WOB Mörse in Wolfsburg in Fahrtrichtung Braunschweig geblitzt. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 100 km/h, gemessen wurde mobil. Ob Ihnen ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid zugegangen ist, macht für die nächsten Schritte einen erheblichen Unterschied.

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden. Liegt dagegen ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch; begründen müssen Sie ihn zunächst nicht. Erst über die Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Höhe trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 39 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Höhe WOB Mörse, Wolfsburg
Fahrtrichtung Braunschweig
Bundesland Niedersachsen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät ESO ES 8.0
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempolimit 100 auf der Autobahn: Was das für die Einstufung bedeutet

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog unabhängig von der Umgebung als außerorts. Für Ihren Fall heißt das: Die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Maßgeblich ist dabei nie der Rohwert der Messung, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der Blick in den Bescheid, welcher Wert dort als vorwerfbare Überschreitung ausgewiesen ist.

Auf Autobahnabschnitten kann ein Tempolimit dauerhaft oder auch nur vorübergehend durch Beschilderung angeordnet sein. Ob die für Ihre Fahrtrichtung – hier Braunschweig – geltende Beschilderung durchgängig vorhanden, korrekt aufgestellt und für vorbeifahrende Fahrzeuge erkennbar war, lässt sich nicht aus der Erinnerung klären, sondern nur anhand der Verfahrensakte. Dazu gehören neben den Unterlagen zur Messung auch die Angaben zur Beschilderung der Strecke.

Relevant ist die Einstufung auch deshalb, weil ab 21 km/h Überschreitung ein Punkt im Fahreignungsregister hinzukommt; ist ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Wo genau der Ihnen vorgehaltene Wert liegt, entscheidet damit nicht nur über die Geldbuße, sondern über Folgen, die Sie noch Jahre begleiten können.

Mobile Messung: Worauf sich eine Prüfung stützen kann

Die Messung an dieser Stelle erfolgte mobil. Anders als bei einer fest installierten Anlage kommt es bei mobilen Messungen darauf an, dass die Vorgaben für Aufbau, Betrieb und Auswertung des eingesetzten Geräts eingehalten wurden. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Gültigkeit der Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer überprüfen.

Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn die Post zunächst an den Halter geht. Halter und Fahrer müssen nicht dieselbe Person sein. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist zu klären, ob sich daraus eine tragfähige Zuordnung ergibt. Vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen – deshalb ist es sinnvoll, erst die Akte zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was vorgetragen wird.

Praktisch lässt sich ein solches Verfahren vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen können digital übermittelt werden, eine Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Falls Sie weiter entfernt von Wolfsburg wohnen, ändert das an Ihren Möglichkeiten nichts. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der anwaltlichen Vertretung.

Fahrverbot, Probezeit und was Sie steuern können

Steht im Raum, dass neben Geldbuße und Punkten ein Fahrverbot angeordnet wird, sind zwei Dinge wichtig. Erstens: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine Zeit legen, die beruflich und privat am wenigsten stört. Zweitens: In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall ab und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.

Der Ablauf bleibt in allen Fällen derselbe: Frist wahren, Akteneinsicht nehmen, Messung und Vorwurf prüfen. Erst danach entscheidet sich, ob ein Einspruch weiterverfolgt oder zurückgenommen wird.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: ES 8.0

So misst der ES 8.0

Der ES 8.0 gehört wie der bekannte Einseitensensor ES 3.0 zur Geräteserie „ESO“. Inhaberin der Baumusterprüfbescheinigung ist nach der Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) heute die Kistler Instrumente GmbH. Die PTB ordnet das Gerät den Weg-Zeit-Messgeräten mit Helligkeitssensoren zu. Solche Geräte arbeiten passiv: Sie senden keine Strahlen aus, sondern empfangen nur Licht. Mehrere Helligkeitssensoren sind in festen Abständen nebeneinander angeordnet. Fährt ein Fahrzeug vorbei, zeichnet jeder Sensor ein Helligkeitsprofil auf; die Profile sind wegen des Sensorabstands zeitlich gegeneinander verschoben. Aus dieser Zeitverschiebung und dem bekannten Sensorabstand berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Nach der Beschreibung in der Rechtsprechung hat der ES 8.0 fünf Sensoren: drei für die Geschwindigkeit und zwei für den Abstand des Fahrzeugs zum Gerät, der für die Zuordnung zu einem Fahrstreifen wichtig ist.

Der ES 8.0 wird vor allem mobil am Fahrbahnrand eingesetzt; Geräte dieser Art sind auch für stationären oder teilstationären Betrieb vorgesehen.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung daher nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein und Softwareversion; passende Gebrauchsanweisung.
  • Falldatei: Messdaten und Beweisfoto werden als digital signierte Falldatei gespeichert. Sie kann in lesbarer Form angefordert und ihre Unverändertheit mit dem Referenz-Auswerteprogramm geprüft werden.
  • Zuordnung: Der ES 8.0 blendet den gemessenen Abstand zum Fahrzeug ein. Passt dieser Abstand zur Fahrspur, auf der das Fahrzeug im Foto zu sehen ist? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein Gericht einen Beweisantrag zu einer solchen Abweichung nicht allein mit dem Hinweis auf das standardisierte Messverfahren ablehnen.
  • Aufstellung und Messprotokoll: Standort, Ausrichtung zur Fahrbahn, Dokumentation des Messaufbaus.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Frühere Softwarestände des ES 8.0 haben sogenannte Rohmessdaten gespeichert; nach der Rechtsprechung ist das seit der 3. Revision der Baumusterprüfbescheinigung (Februar 2020) nicht mehr der Fall. Die obergerichtliche Rechtsprechung hält Messungen auch ohne diese Daten für verwertbar. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung führt die fehlende Speicherung von Rohmessdaten für sich genommen nicht zu einem Verwertungsverbot; ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Messdaten besteht (Einzelheiten hier). Bei älteren Softwareständen kann es sinnvoll sein, vorhandene Daten anzufordern.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum ES 8.0, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: ES 8.0 – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 39 bei Mörse erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Zählt die Messung auf der A 39 als innerorts, weil sie im Stadtgebiet Wolfsburg liegt?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, durch welches Stadt- oder Gemeindegebiet sie verlaufen. Maßgeblich für Ihre Einstufung ist damit der Außerortsbereich.

Ist der im Bescheid genannte Wert die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit?

Vom Messwert wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist für die Bewertung maßgeblich. Ob dieser Abzug korrekt erfolgt ist, lässt sich über die Akteneinsicht überprüfen.

Weitere Messstellen: Niedersachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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