Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid droht schon im nächsten Schritt – und im Kopf kreist nur eine Frage: War das wirklich korrekt gemessen? Wer an der Messstelle A3, km 67,4, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Aschaffenburg geblitzt wurde, sollte wissen, dass Geschwindigkeitsmessungen zwar häufig als „Routine“ wirken, aber rechtlich und technisch angreifbar sein können. Entscheidend ist, ob die Messung als standardisiertes Messverfahren sauber durchgeführt und dokumentiert wurde.
Viele Betroffene gehen davon aus, ein Bescheid sei praktisch unangreifbar. Das stimmt so nicht. Gerade auf Autobahnen wie der A3 bei Aschaffenburg kommt es in der Praxis immer wieder darauf an, ob die formalen Voraussetzungen eingehalten wurden und ob sich aus den Unterlagen Unstimmigkeiten ergeben.
Fristen und Ablauf: Ab jetzt zählt der Kalender
Beim Bußgeldbescheid gilt eine harte Frist: Zwei Wochen nach Zustellung kann Einspruch eingelegt werden. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, aber er setzt den Ton für das weitere Verfahren. Wer vorschnell Angaben zur Sache macht, nimmt sich mitunter Verteidigungsoptionen.
Nach einem Einspruch prüft die Behörde erneut, ob sie am Vorwurf festhält. Kommt es zur Abgabe an das Gericht, wird aus dem Schriftverkehr schnell ein Verfahren, in dem es auf Details ankommt: Messunterlagen, Fotos, Protokolle – und darauf, ob die Messung die Anforderungen des standardisierten Messverfahrens tatsächlich erfüllt.
Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung
Der wichtigste Schritt ist fast immer die Akteneinsicht. Erst wenn die Akte vorliegt, lässt sich bewerten, ob Messprotokoll, Eichnachweise und die Dokumentation der Durchführung schlüssig sind. Je nach Fall spielen auch Rohmessdaten und digitale Falldateien eine Rolle, weil sie eine unabhängige technische Auswertung überhaupt erst ermöglichen.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in Bußgeldsachen regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass sich erst mit vollständiger Akte beurteilen lässt, ob ein Vorgehen lohnt und welche Ansatzpunkte belastbar sind.
Typische Fehlerquellen: Wo Messungen kippen können
Auch bei anerkannten Messsystemen können Fehler passieren – nicht zwingend, aber möglich. Häufige Ansatzpunkte sind Bedienfehler, unklare Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs, ungünstige Messwinkel oder Probleme durch Reflexionen. Solche Punkte lassen sich nicht „aus dem Bauch“ beurteilen, sondern nur durch Abgleich der Unterlagen und – wenn nötig – durch eine technische Begutachtung.
Bei der Messstelle A3, km 67,4, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Aschaffenburg gilt daher wie überall: Nicht die Vermutung entscheidet, sondern die Nachprüfbarkeit. Ein Sachverständiger kann prüfen, ob die Messung innerhalb der Vorgaben lief, ob die Dokumentation Lücken hat und ob sich aus den Daten Widersprüche ergeben. Dr. Bunzel lässt nach eigener Praxis jeden Fall sachverständig prüfen; die Kosten übernimmt bei bestehender Deckung in der Regel die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Zustelldatum notieren und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid konsequent im Blick behalten.
- Keine vorschnellen Einlassungen zur Sache im Anhörungsbogen, bevor die Akte geprüft ist.
- Akteneinsicht beantragen (inklusive Messprotokoll, Eichunterlagen, Falldateien/Rohmessdaten, soweit vorhanden).
- Unterlagen sammeln: Bescheid, Umschlag, Fotos, eigene Notizen zum Tag der Fahrt.
- Technische Prüfung erwägen: Ein Sachverständiger kann mögliche Mess- und Zuordnungsfehler nachvollziehbar herausarbeiten.
Oft geht es nicht nur ums Geld. Je nach Vorwurf stehen Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot im Raum – und damit ganz praktische Folgen für Beruf und Alltag. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die nicht auf Vermutungen setzt, sondern auf überprüfbare Fakten aus der Akte.
Wenn Sie an der Messstelle A3, km 67,4, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Aschaffenburg geblitzt wurden, kann es sinnvoll sein, den Vorgang frühzeitig juristisch einzuordnen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, dem Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), damit Akteneinsicht beantragt und die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik geprüft werden kann; bei Rechtsschutz übernimmt regelmäßig die Versicherung die Kosten. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.
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