Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg-West, Fahrtrichtung Würzburg

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg-West, Fahrtrichtung Würzburg

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 3 in Fahrtrichtung Würzburg im Bereich Aschaffenburg-West erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt, denn davon hängt ab, ob eine Frist läuft.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung ist dafür nicht sofort erforderlich. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Aschaffenburg-West
Fahrtrichtung Würzburg
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimit auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch nur zeitweise gelten, etwa über Wechselverkehrszeichen oder vorübergehend aufgestellte Zeichen. Für das Verfahren ist deshalb wichtig, welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich galt und ob es für Ihre Fahrspur und Fahrtrichtung Würzburg gültig angeordnet und erkennbar aufgestellt war.

Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid selbst beurteilen, sondern erst anhand der Akte. Dazu gehören neben den Messunterlagen regelmäßig auch Angaben zur Beschilderung. Ergibt sich, dass das im Bescheid zugrunde gelegte Limit nicht wirksam war oder ein höheres galt, ändert sich der Vorwurf – und damit die Einordnung der Überschreitung.

Ein weiterer Punkt betrifft den maßgeblichen Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Erst der verbleibende Wert ist Grundlage der Bewertung. Da Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts gelten, fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Abzug der Toleranz – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte kommen in Betracht, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es dazu kommt, hängt von der Höhe der Überschreitung ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Dinge relevant. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Zudem kann in Ausnahmefällen vom Fahrverbot abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, richtet sich nach dem Einzelfall, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Gründe müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen also allein an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Fahrerfrage, Anhörungsbogen und Verfahren aus der Ferne

Häufig geht die erste Post an die Halterin oder den Halter. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen zum Fahrgeschehen können dagegen später schwer zu korrigieren sein.

Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört die Frage, ob sich daraus eine Fahreridentifizierung ableiten lässt, zu den Prüfpunkten der Akteneinsicht. Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung: Der Schriftverkehr mit Behörde und Anwalt lässt sich vollständig aus der Ferne abwickeln. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten – ein Blick in die Police lohnt sich vor der ersten Entscheidung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Würzburg unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, die inhaltliche Auseinandersetzung kann nach Akteneinsicht folgen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Nachteil ausgelegt werden und ersetzt keinen Nachweis der Fahrereigenschaft.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite