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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Regensburg, Fahrtrichtung Passau

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Geblitzt auf der A 3 bei Regensburg, Fahrtrichtung Passau

Sie sind auf der A 3 bei Regensburg in Fahrtrichtung Passau in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft bereits?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt dagegen ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht beiliegen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Regensburg
Fahrtrichtung Passau
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist zunächst wichtig, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das gilt damit auch für Ihren Fall auf der A 3 in Richtung Passau. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts – eine Entlastung ist das nicht, aber es zeigt, dass die Einordnung des Streckenabschnitts mit über die Höhe der Folgen entscheidet.

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten, und sie können sich abschnittsweise ändern. Für ein Bußgeldverfahren bedeutet das: Es muss nachvollziehbar sein, welches Limit zum Zeitpunkt der Messung an der betreffenden Stelle in Ihrer Fahrtrichtung galt und ob es ordnungsgemäß und erkennbar ausgeschildert war. Das ist ein Punkt, der sich erst anhand der Verfahrensakte beurteilen lässt.

Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach wird dem Vorwurf zugrunde gelegt. Gerade wenn Sie knapp unterhalb oder oberhalb einer Stufe liegen, kann das über Punkte oder ein Fahrverbot mitentscheiden.

Punkte, Fahrverbot und was sich beim Termin gestalten lässt

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt im Regelfall, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es bei Ihnen um diese Größenordnung geht, ergibt sich aus dem Vorwurf im Bescheid.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zweierlei bedeutsam. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. Das schafft Spielraum für Urlaub oder eine berufliche Phase, in der Sie ohne Fahrzeug auskommen. Zum anderen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt – etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre –, hängt vollständig von Ihrer persönlichen Situation ab und muss dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Häufig beginnt das Verfahren mit einem Anhörungsbogen an die Halteradresse. Dort sind Angaben zu Ihrer Person verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer zur Sache nichts sagt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder warum es schneller wurde, engen die spätere Verteidigung dagegen oft ein.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Frage, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ergibt, zu den Punkten, die sich erst mit Akteneinsicht klären lassen. Ebenso lassen sich dann Messung, Eichung und Beschilderung sowie die Berechnung des Vorwurfs überprüfen.

Praktisch lässt sich ein solches Verfahren vollständig schriftlich führen. Falls Sie weiter entfernt von der Strecke oder von der Region wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Beauftragung und die Prüfung der Akte nicht erforderlich – Unterlagen und Abstimmung laufen über Post, E‑Mail und Telefon. Sinnvoll ist außerdem ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung in Bußgeldsachen häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 3 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht gegen Sie verwertet werden; ein Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides eingelegt werden. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Gilt die Stelle auf der A 3 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet, das gilt auch hier in Fahrtrichtung Passau. Bei anderen Straßen entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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