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Geblitzt auf der A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, ein gelber Umschlag fällt in die Hand – und plötzlich geht es nicht mehr nur um ein paar km/h. Wer an der Messstelle A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg geblitzt wurde, hält oft erst einen Anhörungsbogen und kurz darauf vielleicht schon den Bußgeldbescheid in der Post. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie annehmen, die Messung sei ohnehin unangreifbar. Dabei lohnt sich gerade bei Geschwindigkeitsvorwürfen ein nüchterner Blick in die Unterlagen.

Auf Autobahnen wie der A3 rund um Aschaffenburg sind Messungen zwar häufig als „standardisiertes Messverfahren“ eingeordnet, doch das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Vorgang automatisch gerichtsfest ist. Ein standardisiertes Verfahren setzt voraus, dass Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen und sauber dokumentiert wurden. Genau hier liegen in der Praxis die Ansatzpunkte, die ein Verteidiger und ein Sachverständiger prüfen können.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine sinnvolle Entscheidung

Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. In der Akte finden sich typischerweise Messprotokoll, Fotodokumentation, Angaben zum eingesetzten System und Unterlagen zur Eichung. Je nach Messsystem können zudem Rohmessdaten oder digitale Falldateien eine Rolle spielen, weil sie eine technische Nachprüfung erst ermöglichen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt er die typischen Lücken, die erst beim Blick in die Akte auffallen. Die technische Prüfung ist dabei kein Selbstzweck, sondern klärt, ob die Messung nachvollziehbar und reproduzierbar ist.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – was Sachverständige prüfen

Auch bei anerkannten Messsystemen können Abweichungen entstehen, wenn die Messsituation nicht exakt den Vorgaben entspricht. Das betrifft weniger „Tricks“, sondern handfeste Details: Aufstellung, Ausrichtung, Dokumentation und Bedienung. Wird später vor Gericht gestritten, zählen genau diese Punkte – und ob sie belegt sind.

Zu den häufig geprüften Punkten gehören etwa ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen oder Abschattungen durch andere Fahrzeuge sowie Bedien- und Zuordnungsfehler. Ebenso wichtig sind lückenlose Nachweise zur Eichung und die Frage, ob das Messpersonal nachweislich geschult war. Wer an A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg betroffen ist, sollte deshalb nicht nur auf das Foto schauen, sondern auf das „Drumherum“ der Messung.

Einspruchsfrist und Ablauf: Zwei Wochen sind schnell vorbei

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt grundsätzlich eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Verpasst man diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – selbst dann, wenn später Zweifel an der Messung auftauchen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er dient zunächst der Anhörung, kann aber taktisch bedeutsam sein, weil Angaben zur Sache später schwer zu korrigieren sind.

Ein Einspruch muss nicht sofort ausführlich begründet werden; häufig wird er fristwahrend eingelegt und dann nach Akteneinsicht entschieden, ob er aufrechterhalten wird. Dr. Bunzel lässt die Messung in geeigneten Fällen von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar einzuordnen. So entsteht eine Grundlage für Verhandlungen mit der Behörde oder – wenn nötig – für die gerichtliche Klärung; die Kosten einer solchen Prüfung übernimmt bei vielen Betroffenen die Rechtsschutzversicherung.

  • Fristen prüfen: Datum der Zustellung notieren und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Angaben zur Fahrweise machen, bevor die Akte vorliegt.
  • Akteneinsicht anstoßen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und digitale Messdateien anfordern lassen.
  • Messung technisch bewerten lassen: Sachverständige können prüfen, ob Aufbau, Ausrichtung und Zuordnung plausibel dokumentiert sind.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen, bevor Kosten entstehen.

Wer an der Messstelle A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg geblitzt wurde, sollte den Vorgang nicht als reine Formsache behandeln. Oft entscheidet sich erst nach Akteneinsicht und technischer Bewertung, ob der Vorwurf trägt oder ob Zweifel bleiben, die sich nutzen lassen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, wenn Sie dort betroffen sind; schildern Sie den Fall über das Formular am Ende des Beitrags, damit die Unterlagen zügig geprüft werden können.


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