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Geblitzt auf der A3, km 135,5, Fahrtrichtung Frankfurt a.M., bei Würzburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A3, km 135,5, Fahrtrichtung Frankfurt a.M., bei Würzburg – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt noch ungeöffnet im Umschlag: Wer an der Messstelle A3, km 135,5, Fahrtrichtung Frankfurt a.M., bei Würzburg geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da überhaupt etwas machen lässt“. Viele zahlen vorschnell, weil sie Messungen für unangreifbar halten. Dabei hängt die Verwertbarkeit in einem Bußgeldverfahren an formalen und technischen Details, die sich erst mit Akteneinsicht sauber prüfen lassen.

Gerade auf Autobahnen wie der A3 bei Würzburg sind die Folgen schnell spürbar: Es geht nicht nur um Geld, sondern je nach Vorwurf auch um Punkte oder ein Fahrverbot. Entscheidend ist, ob die Messung als standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf und ob die Voraussetzungen dafür im konkreten Fall wirklich eingehalten wurden. Genau hier setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine belastbare Entscheidung

Bevor Sie reagieren, sollten Sie wissen, was die Behörde tatsächlich dokumentiert hat. Akteneinsicht verschafft Zugang zu den zentralen Unterlagen: Messprotokoll, Geräteunterlagen, Eichnachweise und – je nach System – auch zu digitalen Falldaten. Erst dann lässt sich einschätzen, ob die Messung nachvollziehbar ist oder ob Ansatzpunkte für Zweifel bestehen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und kennt die Praxis aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er lässt Messunterlagen regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten. Das ist oft der Unterschied zwischen einem „Bauchgefühl“ und einer belastbaren Argumentation gegenüber Behörde oder Gericht.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum sie zählen

Auch bei anerkannten Messsystemen kann es zu Fehlern kommen. Häufige Streitpunkte sind nicht spektakulär, sondern handwerklich: Aufstellung und Ausrichtung des Messgeräts, Messwinkel, Einflüsse durch Reflexionen oder Abschattungen sowie Bedien- und Zuordnungsfehler. Solche Punkte sind selten allein durch den Bescheid erkennbar – sie stecken in den Messdaten, im Protokoll und manchmal auch in den Schulungs- und Bediennachweisen.

Wichtig: Ein standardisiertes Messverfahren bedeutet nicht „unfehlbar“. Es erleichtert dem Gericht zwar die Beweisführung, setzt aber voraus, dass das Gerät ordnungsgemäß eingesetzt wurde und die Dokumentation vollständig ist. Wird etwa eine relevante Vorgabe zur Durchführung oder Dokumentation nicht eingehalten, kann das die Beweiskraft der Messung schwächen – ein Feld, auf dem Sachverständige sehr konkret arbeiten.

Wenn Sie wegen A3, km 135,5, Fahrtrichtung Frankfurt a.M., bei Würzburg Post bekommen haben, lohnt sich daher ein nüchterner Blick auf die Akte statt schneller Selbstvorwürfe. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt weniger von der gefühlten „Eindeutigkeit“ ab, sondern davon, was die Unterlagen hergeben. Und genau das lässt sich prüfen.

Fristen und Ablauf: Einspruch ist schnell, die Prüfung braucht Struktur

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist verpasst, hat meist schlechte Karten – selbst wenn später Zweifel an der Messung auftauchen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; hier geht es zunächst um Angaben zur Sache oder zur Fahrereigenschaft, die man überlegt und im Zweifel nach Beratung macht.

Nach einem fristgerechten Einspruch fordert die Verteidigung üblicherweise Akteneinsicht an und bewertet dann die Beweislage. In vielen Fällen wird anschließend gezielt geprüft, ob die Messung technisch plausibel ist und ob die Formalien stimmen. Dr. Bunzel setzt dabei regelmäßig auf die Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik; eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten typischerweise für den Betroffenen.

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid die zwei Wochen ab Zustellung sofort im Kalender markieren.
  • Nichts überstürzen: Keine vorschnellen Einlassungen zur Sache, bevor die Akte bekannt ist.
  • Akteneinsicht klären: Über einen Anwalt die vollständigen Unterlagen und, sofern vorhanden, digitale Falldaten anfordern.
  • Dokumente sichern: Umschlag/ Zustellvermerk, Bescheid, Anhörungsbogen und eigene Notizen geordnet aufbewahren.
  • Sachverständigenprüfung erwägen: Messprotokoll, Eichung und mögliche technische Auffälligkeiten fachlich bewerten lassen.

Am Ende geht es um eine realistische Abwägung: Zahlen und abhaken – oder prüfen lassen, ob der Vorwurf überhaupt belastbar belegt ist. Wer an der Messstelle A3, km 135,5, Fahrtrichtung Frankfurt a.M., bei Würzburg geblitzt wurde, kann sich an Dr. Maik Bunzel wenden. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit die Unterlagen zügig angefordert und der Fall sachverständig geprüft werden kann.


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