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Geblitzt auf der A281 km 15,13 Höhe A1 in Bremen, Richtung stadtauswärts

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Geblitzt auf der A281 km 15,13 Höhe A1 in Bremen, Richtung stadtauswärts

Auf der A281 bei km 15,13 in Höhe der A1 in Bremen wurde in Fahrtrichtung stadtauswärts (Flughafen-Ausfahrt) mobil mit einem Messgerät des Typs Poliscan Speed gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post bekommen haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Wert wird Ihnen vorgeworfen, und hält die Messung einer Prüfung stand?

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen. Bis dahin lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 281 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bremen
Fahrtrichtung A281 stadtauswärts (Flughafen-Ausfahrt)
Bundesland Bremen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 auf einer Autobahn: Welche Folgen ab welcher Überschreitung?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Für Ihren Fall bedeutet das: Maßgeblich sind die Regelsätze für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als die innerörtlichen. Zugrunde gelegt wird außerdem nicht der angezeigte Messwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz.

Die Staffelung richtet sich allein nach dieser Überschreitung, nicht nach der absoluten Geschwindigkeit. Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte werden es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist außerorts bei Pkw im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Bei einem Limit von 50 km/h kann die Schwelle zu Punkten und Fahrverbot deshalb rechnerisch bei einer Geschwindigkeit erreicht sein, die auf einer Autobahn nicht ungewöhnlich wirkt – gerechnet wird trotzdem strikt gegen die dort angeordneten 50 km/h.

Liegt ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.

Mobile Messung mit Poliscan Speed – was sich prüfen lässt

Bei einer mobilen Messung wird das Gerät für den Einsatz jeweils neu aufgebaut und in Betrieb genommen. Genau hier setzt die Verteidigung an: Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messunterlagen, der gültige Eichnachweis, die Beschilderung mit dem angeordneten Tempo 50 und die Zuordnung der Messung zu Fahrzeug und Fahrer nachvollziehen. Falls ein Messfoto vorliegt, kommt es darauf an, ob die Person darauf überhaupt eindeutig erkennbar ist.

Auf einer Autobahn wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, und zwar dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Für das Verfahren ist deshalb von Bedeutung, dass die für die Messstelle maßgebliche Anordnung und ihre Ausschilderung aus der Akte hervorgehen.

Halteranschreiben, Schweigerecht und Entfernung zum Gericht

Wird zunächst der Halter angeschrieben, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für den angeschriebenen Halter.

Beachten Sie die Einspruchsfrist: Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Steht Ihr Führerschein noch in der Probezeit, kommt bei einer Überschreitung ab 21 km/h hinzu: Mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Viel läuft schriftlich über den Anwalt; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das nicht, aber falls Sie weiter entfernt von Bremen wohnen, ist es ein Punkt, den man frühzeitig ansprechen sollte. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A281 galten hier 50 km/h – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig vom angeordneten Tempolimit. Für Sie gelten damit die außerörtlichen Regelsätze und die außerörtliche Fahrverbotsschwelle ab 41 km/h Überschreitung bei Pkw.

Ist der gemessene Wert direkt maßgeblich?

Nein, von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert nach diesem Abzug ist für Geldbuße, Punkte und ein möglicherweise vorgesehenes Fahrverbot entscheidend.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung Höhe A1 erhalten – muss ich schon reagieren?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht; sinnvoll ist es, vorher über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen, was bereits in diesem Stadium möglich ist.

Weitere Messstellen: Bremen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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