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Geblitzt auf der A24 km 158,0, Lüblow – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A24 km 158,0, Lüblow – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, daneben der Umschlag vom Bußgeldamt – und plötzlich geht es nicht mehr nur um ein paar km/h. Wer an der Messstelle A24 km 158,0, Lüblow geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen oder wehren? Die kurze Antwort lautet: Erst prüfen, dann entscheiden – denn auch Geschwindigkeitsmessungen sind nicht automatisch unangreifbar.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das Ergebnis einer Messung davon abhängt, ob die rechtlichen und technischen Vorgaben eingehalten wurden. In der Praxis zeigt sich immer wieder: Nicht der Vorwurf im Schreiben ist entscheidend, sondern das, was sich aus der Akte, den Messunterlagen und einer fachkundigen Auswertung ergibt. Genau dort setzt eine seriöse Verteidigung an.

Fristen und Ablauf: Zwei Wochen können über alles entscheiden

Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Der entscheidende Unterschied liegt in der Frist. Gegen den Bußgeldbescheid läuft regelmäßig eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig – und Punkte, Geldbuße oder Fahrverbot lassen sich kaum noch abwenden.

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, kann aber taktisch heikel sein. Angaben zur Sache sind nicht verpflichtend; Personalien müssen im Regelfall bestätigt werden, mehr nicht. Sinnvoll ist oft, frühzeitig juristisch einzuordnen, was bereits vorliegt und was erst mit Akteneinsicht geklärt werden kann.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Wer die Messung angreifen will, braucht die vollständige Akte: Messprotokoll, Wartungs- und Eichnachweise, Fotos, Auswertevermerke und – je nach System – auch digitale Falldaten beziehungsweise Rohmessdaten. Erst damit lässt sich beurteilen, ob die Messung als sogenanntes standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf oder ob konkrete Anhaltspunkte für Abweichungen bestehen.

Gerade bei Messungen auf Autobahnen wie der A24 ist die Frage zentral, ob die Dokumentation lückenlos ist. Fehlen Unterlagen oder sind sie widersprüchlich, kann das die Beweisführung der Behörde erschweren. Für Betroffene an der Messstelle A24 km 158,0, Lüblow gilt daher: Nicht spekulieren, sondern Unterlagen sichern und auswerten lassen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Messgeräte arbeiten technisch hochpräzise, aber sie sind nicht immun gegen Fehler im Umfeld oder in der Bedienung. Klassische Ansatzpunkte sind eine ungünstige Aufstellposition, ein unpassender Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme, wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich sind. Auch Bedienfehler oder unvollständige Dokumentation können eine Messung angreifbar machen – das ist keine Seltenheit, sondern Teil der praktischen Realität.

Entscheidend ist: Solche Punkte lassen sich selten allein anhand des Bescheids beurteilen. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann anhand der Falldaten, der Messreihe und der Geräteparameter prüfen, ob das Ergebnis plausibel ist und ob die Vorgaben eingehalten wurden. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt deshalb in seiner Praxis jeden Fall messtechnisch begutachten; aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, wo typische Bruchstellen liegen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine Angaben zur Sache, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Fotos und digitale Falldaten anfordern.
  • Messung sachverständig prüfen lassen: Auffälligkeiten ergeben sich oft erst aus Rohmessdaten und Messserie.
  • Rechtsschutz klären: Häufig übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gutachterkosten.

Ein weiterer Punkt wird oft übersehen: Selbst wenn die Messung im Kern tragfähig ist, können Details zu Toleranzabzug, Zuordnung oder Verfahrensablauf das Ergebnis beeinflussen. Ob am Ende ein Punkt droht oder ein Fahrverbot im Raum steht, hängt an Schwellen, die juristisch sauber eingeordnet werden müssen. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte das nicht dem Zufall überlassen.

Dr. Maik Bunzel arbeitet in solchen Verfahren regelmäßig mit spezialisierten Sachverständigen zusammen, um Messfehler oder Dokumentationsmängel belastbar herauszuarbeiten. Für viele Betroffene ist zudem wichtig: Die Kosten eines solchen Gutachtens werden – sofern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht – in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen. Das nimmt dem Vorgehen einen großen Teil des finanziellen Risikos.

Wenn Sie an der Messstelle A24 km 158,0, Lüblow geblitzt wurden und nicht einfach „auf Verdacht“ zahlen möchten, lassen Sie den Vorgang professionell prüfen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf; schildern Sie kurz, was Sie erhalten haben, und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags. So kann zügig entschieden werden, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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