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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 20 bei Groß Grönau / Lüdersdorf, Richtung Lübeck

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Geblitzt auf der A 20 bei Groß Grönau / Lüdersdorf, Richtung Lübeck

Sie wurden auf der A 20 bei Groß Grönau beziehungsweise Lüdersdorf in Fahrtrichtung Lübeck gemessen, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h gilt. Gemessen wurde mobil. Jetzt liegt ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid vor, und es geht darum, welcher Vorwurf konkret erhoben wird und was daran überprüfbar ist.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 20 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Groß Grönau, Lüdersdorf
Fahrtrichtung Lübeck
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Was der Wert im Bescheid bedeutet

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Das gilt auch hier: Für die Einordnung des Vorwurfs kommt es nicht darauf an, wie nah die Messstelle an einer Ortslage liegt, sondern allein auf die Tatsache, dass es sich um eine Autobahn handelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Prüfen Sie daher, welche Geschwindigkeit im Bescheid als vorwerfbar bezeichnet wird und welchem Limit sie gegenübergestellt wird. Hier wird eine Begrenzung auf 100 km/h zugrunde gelegt. Ob eine Begrenzung auf einer Autobahn dauerhaft oder nur zeitweise gilt, ergibt sich allgemein aus der Beschilderung – dass sie zum Tatzeitpunkt für die Fahrtrichtung Lübeck wirksam und ordnungsgemäß angekündigt war, gehört zu den Punkten, die im Verfahren nachvollziehbar sein müssen.

Ab 21 km/h Überschreitung kommen Punkte im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte.

Mobile Messung: Welche Ansatzpunkte eine Prüfung hat

Bei einer mobilen Messung entsteht die Messsituation jeweils neu – Aufbau, Ausrichtung und Bedienung des Geräts sind Teil des Vorgangs und damit überprüfbar. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung der maßgeblichen Begrenzung und die Zuordnung der Messung zu einer bestimmten Person betrachten.

Häufig richtet sich die erste Post an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend gefahren sein muss. Auch das ist eine Frage, die sich anhand der Akte klären lässt. Falls ein Messfoto vorliegt, kommt es darauf an, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung ergibt. Solange die Akte nicht vorliegt, ist eine inhaltliche Stellungnahme zum Ablauf der Fahrt meist ohne Nutzen; der Einspruch hält zunächst nur die Möglichkeit offen, das Verfahren weiter zu betreiben.

Wenn Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, lässt sich das Verfahren in der Regel vollständig schriftlich und aus der Ferne führen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vor dem weiteren Vorgehen ist deshalb sinnvoll.

Fahrverbot, Probezeit und berufliche Folgen

Kommt nach dem Toleranzabzug ein Regelfahrverbot in Betracht, ist die zeitliche Gestaltung ein eigenes Thema. Liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht; das muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Eintritt der Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 20 Richtung Lübeck unterwegs – gilt die Messstelle als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig davon, welche Orte in der Nähe liegen. Für Sie bedeutet das die niedrigeren Regelsätze der Außerorts-Tabelle bei gleicher Überschreitung.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen Ihre eigenen Personalien angeben, aber keine Angaben zur Sache machen. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lohnt sich Akteneinsicht, wenn mobil gemessen wurde?

Die Akte zeigt, wie die Messung zustande kam und ob Eichung, Bedienung, Beschilderung und Fahrerzuordnung schlüssig sind. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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