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Geblitzt auf der A2, km 85,4, Fahrtrichtung Dortmund – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A2, km 85,4, Fahrtrichtung Dortmund – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, ein gelber Umschlag liegt obenauf: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nach einer Messung an der Messstelle A2, km 85,4, Fahrtrichtung Dortmund. Viele Betroffene reagieren reflexartig mit einem schnellen Haken bei „Ich war’s“ oder mit einer Überweisung. Dabei lohnt sich oft ein nüchterner Blick auf die Details, denn Geschwindigkeitsmessungen sind nur dann belastbar, wenn die formalen und technischen Voraussetzungen stimmen.

Gerade auf der A2 sind die Folgen schnell spürbar: Neben dem Bußgeld drohen Punkte, und je nach Vorwurf kann auch ein Fahrverbot im Raum stehen. Ob sich ein Vorgehen lohnt, hängt nicht vom Bauchgefühl ab, sondern davon, was die Akte hergibt. Genau hier setzt die Prüfung an, die ein Verteidiger zusammen mit einem Sachverständigen aufbauen kann.

Einspruchsfrist und Verfahrensablauf: Zwei Wochen sind schnell vorbei

Gegen den Bußgeldbescheid gilt eine klare Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wer sie verpasst, hat in der Regel kaum noch Spielraum. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber bereits Weichen stellen, etwa bei Angaben zur Fahrereigenschaft.

Ein Einspruch bedeutet nicht automatisch „Gericht“. Häufig wird zunächst Akteneinsicht beantragt, dann wird geprüft, ob die Messung verwertbar ist und ob sich Ansatzpunkte für eine Einstellung oder Reduzierung ergeben. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, bringt dafür die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Entscheidend ist, was in der Behördenakte steht: Messprotokoll, Fotos, Auswertevermerke und die Unterlagen zur Geräteeichung. Je nach Messsystem können auch Rohmessdaten und weitere digitale Falldateien eine Rolle spielen. Erst damit lässt sich beurteilen, ob die Messung als standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf oder ob konkrete Zweifel bleiben.

Dr. Bunzel lässt jeden Fall zusätzlich von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Das ist nicht „Korinthenkackerei“, sondern die saubere Methode, um mögliche Messfehler fachlich greifbar zu machen. Die Kosten für diese Begutachtung übernimmt bei vielen Betroffenen die Rechtsschutzversicherung.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Auch wenn ein Messverfahren grundsätzlich anerkannt ist, kann es im Einzelfall haken. Häufige Streitpunkte sind Bedienfehler, unvollständige Dokumentation oder Abweichungen von den Vorgaben des Herstellers. Dazu kommen technische Einflüsse, die man als Fahrer nicht sieht, die aber das Ergebnis beeinflussen können.

Zu den klassischen Fehlerfeldern zählen etwa die Aufstellposition und der Messwinkel, Reflexionen an Fahrzeugen oder Umgebung sowie Zuordnungsprobleme, wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich sind. Ob so etwas vorliegt, lässt sich nicht durch Vermutungen klären, sondern durch Aktenlage, Messdateien und eine technische Bewertung. Gerade wenn der Vorwurf von der Messstelle A2, km 85,4, Fahrtrichtung Dortmund stammt, ist die strukturierte Prüfung der Unterlagen der entscheidende erste Schritt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid laufen ab Zustellung zwei Wochen für den Einspruch.
  • Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen Angaben zur Sache nur nach Beratung.
  • Unterlagen sichern: Bescheid, Umschlag (Zustellnachweis), Fotos und eigene Notizen geordnet aufbewahren.
  • Akteneinsicht anstoßen: Erst Messprotokoll, Eichnachweise und Messdateien ermöglichen eine belastbare Einschätzung.
  • Rechtsschutz prüfen: Klären, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Sachverständigen trägt.

Wichtig ist außerdem der Blick auf die Rechtsfolgen: Ab bestimmten Schwellen drohen Punkte im Fahreignungsregister, und bei höheren Überschreitungen kann ein Fahrverbot hinzukommen. Zwar wird im Regelfall ein Toleranzabzug berücksichtigt, doch der ändert nichts daran, dass es auf die korrekte Ausgangsmessung ankommt. Genau deshalb lohnt sich die technische Kontrolle, bevor man sich mit dem Ergebnis abfindet.

Wenn Sie an der Messstelle A2, km 85,4, Fahrtrichtung Dortmund geblitzt wurden, sollten Sie die Sache nicht allein anhand des Fotos oder eines „wird schon stimmen“-Gefühls entscheiden. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; er prüft den Vorgang als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht zusammen mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, und eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, wenn es um einen Vorwurf von der Messstelle A2, km 85,4, Fahrtrichtung Dortmund geht.


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