Bei Kilometer 440,678 der A 2 bei Recklinghausen wurde in Fahrtrichtung Oberhausen mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert; zulässig sind dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Wert wird Ihnen vorgeworfen, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich – Anhörungsbogen oder bereits Bußgeldbescheid?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Sie müssen Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen; Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – dieser muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Akte danach in Ruhe geprüft werden kann.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 2 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Recklinghausen |
| Fahrtrichtung | Oberhausen |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempolimit 100 auf der A 2 – wie der Vorwurf berechnet wird
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts, gestaffelt wird aber weiterhin nach der Höhe der Überschreitung. Maßgeblich ist nicht der rohe Anzeigewert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade bei Vorwürfen, die knapp über einer Stufengrenze liegen, entscheidet dieser Abzug darüber, ob überhaupt Punkte oder ein Regelfahrverbot im Raum stehen.
Wichtig ist außerdem, welcher Wert bei der Kontrolle gegolten hat. Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, die auch nur zeitweise gelten kann. Ob die für Sie angenommene Begrenzung in Richtung Oberhausen so angeordnet und so ausgeschildert war, wie es die Akte darstellt, lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen, sondern erst anhand der Unterlagen zur Messstelle.
Mobile Messung: was die Akte hergeben muss
Kontrolliert wurde hier mobil. Bei einer mobilen Messung hängt die Verwertbarkeit unter anderem davon ab, dass das eingesetzte Gerät gültig geeicht war, die Vorgaben für seinen Einsatz eingehalten wurden und die Dokumentation des Einsatzes nachvollziehbar ist. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden dann typischerweise die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person.
Der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn die Post an den Fahrzeughalter geht, ohne dass feststeht, wer gefahren ist. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist zu prüfen, ob sich daraus eine belastbare Identifizierung ergibt. Eine Verpflichtung, sich selbst oder Angehörige als Fahrer zu benennen, besteht nicht – die Angaben zur Person bleiben davon unberührt.
Ist Ihr Wohnort weiter von der Messstelle entfernt, spricht das nicht gegen ein Verfahren: Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz lassen sich vollständig schriftlich und aus der Entfernung führen. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein Blick in die Police lohnt sich vor der ersten Entscheidung.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso wichtiger ist es, die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Mir werden 100 km/h Tempolimit auf der A 2 vorgeworfen – zählt das als innerorts?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig davon, welche Begrenzung dort ausgeschildert ist. Die außerörtlichen Regelsätze liegen bei gleicher Überschreitung unter den innerörtlichen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei km 440,678 erhalten. Muss ich angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Kann die Messung in Richtung Oberhausen überprüft werden?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; überprüfbar sind dabei unter anderem die Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen auf der A 2 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 2 bei Bielefeld-Zentrum, Fahrtrichtung Dortmund
- Geblitzt auf der A 2 bei Porta Westfalica, Fahrtrichtung Hannover
- Geblitzt auf der A 2 bei Kreuz Marl-Frentrop, Fahrtrichtung Oberhausen
- Geblitzt auf der A 2 bei km 336,2 in Bielefeld
- Geblitzt auf der A 2 bei km 337,500 in Bielefeld, Richtung Dortmund
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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