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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 2 in Fahrtrichtung Hannover

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Geblitzt auf der A 2 in Fahrtrichtung Hannover

Sie wurden auf der A 2 in Fahrtrichtung Hannover gemessen und haben nun Post in der Sache – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensschritte mit unterschiedlichen Folgen, und beide lassen sich sachlich prüfen.

Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt: Ein Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden – sie kann nachgereicht werden, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf inhaltlich geprüft wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Fahrtrichtung Hannover

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes auf der A 2 gilt: Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog zum Bereich außerorts. Das ist für Betroffene nicht unerheblich, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Wer einen Bescheid erhält, sollte deshalb auch darauf achten, dass der Vorwurf überhaupt nach den außerörtlichen Sätzen berechnet wurde.

Welche Geschwindigkeit an einer Stelle zulässig ist, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Diese kann streckenbezogen festgelegt sein, sie kann sich abschnittsweise ändern, und sie kann auch nur vorübergehend gelten. Für das Verfahren bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt damit, dass die für die konkrete Stelle und den konkreten Zeitpunkt maßgebliche Anordnung nachvollziehbar ist. Zur Prüfung gehören daher neben der Messung selbst auch die Eichung des verwendeten Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob Ihnen die Fahrt zweifelsfrei zugeordnet werden kann.

Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Toleranz abzuziehen. Maßgeblich für alle weiteren Folgen ist allein der Wert nach diesem Abzug – gerade an den Grenzen zu Punkten oder einem Fahrverbot kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen oder Bescheid – was jetzt sinnvoll ist

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Er dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären und den Fahrer zu ermitteln. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Fahrgeschehen und zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Häufig geht solche Post zunächst an den Halter des Fahrzeugs, der nicht zwingend gefahren ist. Vorschnelle Angaben oder ein handschriftlich ausgefüllter Bogen können das Verfahren in eine Richtung lenken, die sich später nur schwer korrigieren lässt. Sinnvoll ist deshalb der umgekehrte Weg: erst Akteneinsicht, dann Prüfung, dann Stellungnahme.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Bewahren Sie den Umschlag mit dem Zustellvermerk auf, da sich daraus der Fristbeginn ergibt. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich zudem prüfen, ob die abgebildete Person überhaupt als Fahrer in Betracht kommt. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung in solchen Verfahren häufig – ein Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – gerechnet nach Toleranzabzug – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte gibt es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist reine Einzelfallfrage und hängt von Ihren persönlichen und beruflichen Umständen ab – etwa dann, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Solche Gründe müssen konkret dargelegt und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es sich, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen. Falls Sie weiter entfernt von der Fahrtstrecke wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen, ein persönlicher Termin ist dafür nicht erforderlich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt eine Messung auf der A 2 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchweg als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung außerorts niedriger ausfallen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt Richtung Hannover erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Fahrereigenschaft darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder Nachteil angerechnet werden.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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