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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 2 in Fahrtrichtung Dortmund

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Geblitzt auf der A 2 in Fahrtrichtung Dortmund

Sie sind auf der A 2 in Fahrtrichtung Dortmund in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder bereits um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, was jetzt wichtig ist: Beim Anhörungsbogen geht es zunächst um die Frage, wer gefahren ist, beim Bußgeldbescheid läuft eine Frist.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind. Als Autobahn wird die A 2 im Bußgeldkatalog nach den außerörtlichen Regelsätzen behandelt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Fahrtrichtung Dortmund

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimit und Beschilderung auf der Autobahn

Auf Autobahnabschnitten gilt nicht überall dasselbe. Wo eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht, ergibt sie sich aus der Beschilderung – dauerhaft aufgestellt, über Verkehrszeichenbrücken angezeigt oder vorübergehend angeordnet. Für das Verfahren ist deshalb entscheidend, welcher Wert an der Stelle, an der gemessen wurde, tatsächlich angeordnet war und ob dieser Wert auf dem Weg dorthin erkennbar bekannt gemacht wurde.

Diese Frage lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten. Erst die Akte zeigt, welche Anordnung der Behörde zugrunde liegt und welche Unterlagen dazu vorliegen. Wenn Sie den Vorwurf für zu hoch halten, sollten Sie das nicht mit eigenen Angaben zur Sache in einem Anhörungsbogen klären wollen: Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid. Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und begründet keinen Nachweis.

Ein weiterer Punkt betrifft die Geschwindigkeit selbst: Vom gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich für die Bewertung ist allein der Wert nach diesem Abzug – gelegentlich liegt er knapp unterhalb einer Stufe, an der zusätzliche Folgen anknüpfen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ob im Einzelfall ein Fahrverbot in Betracht kommt, hängt von der Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei praktisch wichtige Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; das setzt besondere Umstände voraus, etwa einen drohenden Arbeitsplatzverlust, und muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso sinnvoller ist es, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Ablauf und Verfahren aus der Ferne

Der Weg ist überschaubar: Frist im Blick behalten, Einspruch einlegen, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich prüfen. Geprüft werden können unter anderem die Messung und ihre Dokumentation, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob der Vorwurf Ihnen als Fahrer überhaupt zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung.

Eine Fahrt auf der A 2 in Richtung Dortmund kann weit von Ihrem Wohnort entfernt liegen. Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft über Telefon und E-Mail, eine persönliche Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police oder eine Deckungsanfrage klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich weiß nicht, welches Tempolimit auf der A 2 an der Messstelle galt – was nun?

Welche Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet war und wie sie beschildert wurde, ergibt sich aus der Verfahrensakte. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen und dieser Punkt gezielt geprüft werden.

Gilt auf der A 2 der innerörtliche oder der außerörtliche Bußgeldsatz?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, dass ich gefahren bin?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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