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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 100 im Britzer Tunnel in Berlin, Richtung Neukölln

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Geblitzt auf der A 100 im Britzer Tunnel in Berlin, Richtung Neukölln

Sie wurden auf der A 100 im Britzer Tunnel in Berlin in Fahrtrichtung Neukölln gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h, gemessen wurde mobil. Ob daraus ein Verwarnungsgeld, eine Geldbuße mit Punkt oder zusätzlich ein Fahrverbot wird, hängt davon ab, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ausfällt.

Wichtig ist zunächst die Post, die Sie erhalten haben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft mit einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch möglich ist – ohne dass Sie ihn sofort begründen müssen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen und geprüft werden, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 100 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Britzer Tunnel, Berlin
Fahrtrichtung Neukölln
Bundesland Berlin
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der A 100: Warum der Wert nach Toleranz entscheidet

Auf Autobahnen gilt im Bußgeldkatalog der außerörtliche Maßstab – das ist bei Verstößen auf der A 100 unabhängig davon, dass die Strecke im Berliner Stadtgebiet liegt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, die Staffelung nach der Höhe der Überschreitung bleibt aber dieselbe.

Maßgeblich ist nie der Rohwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Schwellen kann das über das Ergebnis entscheiden: Punkte im Fahreignungsregister gibt es erst ab 21 km/h Überschreitung – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Liegt Ihr Wert knapp über einer solchen Grenze, lohnt der Blick in die Akte besonders, weil schon kleine Korrekturen die Rechtsfolge verschieben können.

Bei einem Tempolimit von 80 km/h hängt außerdem viel daran, dass die Begrenzung an der maßgeblichen Stelle wirksam und erkennbar angeordnet war. Tempolimits auf Autobahnen werden durch Beschilderung festgelegt, teils dauerhaft, teils vorübergehend oder über Wechselverkehrszeichen. Zur Prüfung gehört deshalb regelmäßig auch die Frage, welche Beschilderung dem Fahrzeug vorausgegangen ist und ob die Akte das nachvollziehbar wiedergibt.

Mobile Messung: Was im Verfahren geprüft werden kann

Bei einer mobilen Messung entsteht die Messstelle für den konkreten Einsatz. Für die Verteidigung ist daher unter anderem von Interesse, ob die Dokumentation des Einsatzes vollständig ist, ob das eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war und ob sich die Messung anhand der Unterlagen überhaupt überprüfen lässt. Auch die Frage, ob die Bedienung den Vorgaben entsprochen hat, gehört dazu.

Der zweite große Punkt ist die Zuordnung zum Fahrer. Die Behörde schreibt zunächst den Halter an; das bedeutet nicht, dass damit feststeht, wer gefahren ist. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, kann geprüft werden, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen sind dagegen kaum zurückzunehmen.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Wenn Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot hatten, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und die Zeit so legen, dass sie möglichst wenig stört. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, richtet sich nach dem Einzelfall, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht; solche Umstände müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Erst die Rechtskraft löst diese Folgen aus – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen: Falls Sie nicht in Berlin wohnen, ist eine persönliche Anreise für Fristwahrung, Akteneinsicht und Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; das lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 100 im Britzer Tunnel galten 80 km/h – zählt das als innerorts, weil ich in Berlin war?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, auch wenn sie durch Stadtgebiet verlaufen. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen bekommen – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Schweigen darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Was kann bei einer mobilen Messung in Fahrtrichtung Neukölln überhaupt überprüft werden?

Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung des Tempolimits und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Erst danach ist beurteilbar, ob der vorgeworfene Wert nach Toleranzabzug Bestand hat.

Weitere Messstellen: Berlin

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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