Auf der A 10 bei Werder (Havel) wurde bei Kilometer 2,2 in Fahrtrichtung AD Werder mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert; zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um die Frage, welcher Wert Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgehalten wird – denn erst dieser Wert entscheidet über die Folgen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Aufforderung, sich zu äußern. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang: Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 10 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Werder (Havel) |
| Fahrtrichtung | AD Werder |
| Bundesland | Brandenburg |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Wie sich die Folgen staffeln
Die A 10 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das hat für Sie einen konkreten Vorteil: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist dabei nicht der gemessene Rohwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Gerade an Schwellen kann dieser Abzug den Unterschied zwischen zwei Stufen ausmachen.
Bei einem zulässigen Wert von 100 km/h sind die Abstände zwischen den Stufen schnell überschritten. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Blick in den Bescheid lohnt sich deshalb doppelt: Stimmt der zugrunde gelegte Wert, und ist die daraus abgeleitete Stufe richtig gewählt?
Dass Tempolimits auf Autobahnen durch Beschilderung festgelegt werden – dauerhaft oder auch nur vorübergehend –, gehört zu den Punkten, die sich in der Akte nachvollziehen lassen. Welche Zeichen zum Tatzeitpunkt gegolten haben und ob sie ordnungsgemäß angeordnet und aufgestellt waren, ist eine Frage der Unterlagen, nicht der Erinnerung.
Mobile Messung: Worauf es bei der Prüfung ankommt
Gemessen wurde hier mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Bei mobilen Kontrollen sind unter anderem der Aufbau, die Bedienung und die Dokumentation von Bedeutung. Zu den Unterlagen, die über eine Akteneinsicht angefordert werden können, gehören typischerweise der Messbericht, der Eichnachweis und die Aufzeichnungen zur Auswertung. Falls ein Messfoto vorliegt, kann außerdem geprüft werden, ob sich daraus eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ergibt.
Diese Prüfung ist keine Formsache, sondern der eigentliche Inhalt der Verteidigung: Ohne Akte lässt sich nicht beurteilen, ob der vorgehaltene Wert trägt. Deshalb sichert der Einspruch zunächst nur die Frist, während die inhaltliche Auseinandersetzung folgt. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer anwaltlichen Vertretung in Bußgeldsachen häufig; ein kurzer Blick in die Police oder eine Anfrage bei der Versicherung klärt das vorab.
Falls Sie weiter entfernt von Werder (Havel) wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Vollmacht und Kommunikation laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage, Fahrverbot und Probezeit
Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, sind Sie zu Angaben zu Ihrer Person verpflichtet – zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Voreilige Erklärungen dazu, wer gefahren sei oder wie schnell man unterwegs war, engen den Spielraum dagegen oft unnötig ein.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so zum Beispiel in den Urlaub legen. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – auch deshalb ist die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung des Bescheides der entscheidende Termin.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 10 Richtung AD Werder unterwegs – gilt die Stelle als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig davon, wie nah die Messstelle an einer Ortschaft liegt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts.
Der Bescheid nennt einen Wert über 100 km/h – zählt die gemessene Geschwindigkeit direkt?
Nein, von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Nur der Wert nach diesem Abzug ist für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot maßgeblich.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer bei Kilometer 2,2 gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Weitere Messstellen: Potsdam-Mittelmark
- Geblitzt auf der K 6910 in Geltow
- Geblitzt auf der A 115 bei km 12,0 Höhe AD Nuthetal
- Geblitzt auf der L 99 zwischen Pritzerbe und Marzahne Richtung Marzahne
- Geblitzt auf der L 98 zwischen Marzahne und Az. Radewege, Richtung Brielow
- Geblitzt auf der A 2 bei Ziesar, Höhe Buckautal Nord, Richtung Berlin / Hannover
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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