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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 10 bei km 168,2 nahe Prenzlau, Richtung Frankfurt

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Geblitzt auf der A 10 bei km 168,2 nahe Prenzlau, Richtung Frankfurt

An dieser Stelle der A 10 bei km 168,2 nahe Prenzlau wurde in Fahrtrichtung Frankfurt mobil mit einem PoliScan Speed gemessen. Erlaubt waren dort 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben – einen Anhörungsbogen oder schon einen Bußgeldbescheid –, geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Geschwindigkeitswert wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgeworfen, und welche Frist läuft gerade?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache dagegen nicht. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Akteneinsicht über einen Anwalt ist unabhängig davon möglich – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 10 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Prenzlau
Fahrtrichtung Frankfurt
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 10: Was der Wert nach Toleranzabzug bedeutet

Maßgeblich ist nie die zunächst angezeigte Geschwindigkeit, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt. Erst dieser bereinigte Wert wird mit dem zulässigen Tempo von 120 km/h verglichen, und erst daraus ergibt sich die Einordnung des Vorwurfs.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt werden, teils dauerhaft, teils nur vorübergehend. Ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, zum Tatzeitpunkt tatsächlich so vorhanden und gültig war und wie sie sich zur Messstelle verhielt, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen. Das ist ein klassischer Punkt, der sich über die Akte klären lässt.

Mobile Messung mit PoliScan Speed – was geprüft werden kann

Bei km 168,2 wurde in Richtung Frankfurt mobil gemessen. Auch eine mobile Messung mit einem standardisierten Gerät ist kein unangreifbares Ergebnis: Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, spielt die Fahreridentifizierung eine eigene Rolle. Werden Sie als Halter angeschrieben, gilt: Niemand muss sich selbst belasten. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ob und was zur Sache gesagt wird, sollte deshalb erst nach Kenntnis des Akteninhalts entschieden werden – nicht auf Grundlage der wenigen Zeilen im Anhörungsbogen.

Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zunächst wichtig, dass beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden kann. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte eine Überschreitung ab 21 km/h besonders sorgfältig prüfen lassen: Sie gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer erforderlich, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann das Verfahren in weiten Teilen aus der Ferne geführt werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war bei km 168,2 auf der A 10 unterwegs – gilt dort innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das bedeutet niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung.

Kann eine mobile Messung mit PoliScan Speed überprüft werden?

Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und dabei lassen sich unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen – Akteneinsicht ist auch schon vor einem Bußgeldbescheid möglich.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen auf der A 10 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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