Geblitzt auf der A10 km 168,2, Prenzlau – Bußgeld nicht hinnehmen: Prüfen Sie jetzt Ihren Einspruch!

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Die Messstelle A10 bei Kilometer 168,2 im Bereich Prenzlau liegt auf einem Abschnitt der Autobahn, der von vielen Verkehrsteilnehmern als „unspektakulär“ wahrgenommen wird: lange, gleichförmige Fahrbahnführung, häufig dichter Pendler- und Schwerlastverkehr, dazu wechselnde Witterung und je nach Tageszeit tief stehende Sonne. Gerade solche Strecken sind prädestiniert für Geschwindigkeitskontrollen, weil das Fahrverhalten hier oft unbewusst „nach oben driftet“. Zugleich handelt es sich um einen Bereich, in dem Messungen in der Praxis nicht selten angreifbar sind – nicht, weil die Kontrolle an sich unzulässig wäre, sondern weil die technische Umsetzung im Detail fehleranfällig sein kann.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist entscheidend, dass ein Bußgeldbescheid nicht allein deshalb „richtig“ ist, weil ein Gerät ausgelöst hat. Moderne Messsysteme gelten zwar grundsätzlich als standardisierte Messverfahren, doch auch standardisierte Verfahren sind nicht unfehlbar. Die Fehlerquellen liegen häufig weniger in der Theorie des Systems als in der konkreten Durchführung vor Ort: Aufbau- und Ausrichtungsfehler, unzutreffende Gerätekonfiguration, unvollständige oder widersprüchliche Dokumentation, Probleme bei der Geräteeichung oder bei der Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Einsatzbedingungen. Hinzu kommen typische Konstellationen auf Autobahnen wie an der A10: dichter Verkehr mit Überholvorgängen, kurzzeitige Spurwechsel, mehrere Fahrzeuge im Messfeld oder Reflexionen an großen Fahrzeugflächen. In solchen Situationen ist die eindeutige Zuordnung eines Messwerts zu einem konkreten Fahrzeug zwar vorgesehen, aber keineswegs in jedem Fall zweifelsfrei.

Gerade an Messstellen wie A10 km 168,2, Prenzlau zeigt sich in Akten immer wieder, wie wichtig der Blick in die Messunterlagen ist. Für Betroffene ist der Vorwurf zunächst oft nur eine Zahl: gemessene Geschwindigkeit, Toleranzabzug, behauptete Überschreitung. Juristisch relevant wird jedoch, ob die Messung nachvollziehbar, reproduzierbar und regelkonform zustande gekommen ist. Dazu gehören unter anderem Schulungsnachweise der Messbeamten, die Einhaltung der Aufstellvorgaben, die korrekte Fotodokumentation, die Vollständigkeit der Messreihe sowie die Frage, ob Rohmessdaten bzw. Falldateien in einer Weise vorliegen, die eine nachträgliche Überprüfung überhaupt ermöglicht. Fehlen Daten oder sind sie nicht auswertbar, kann dies – je nach Einzelfall und Rechtsprechung des zuständigen Gerichts – die Verteidigung erheblich stärken.

In der Praxis entscheidet häufig nicht die „große“ Rechtsfrage, sondern die technische Detailprüfung. Messfehler lassen sich durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachweisen, indem Messdateien, Geräteprotokolle, Bildmaterial und die Dokumentation des Messaufbaus ausgewertet werden. Sachverständige prüfen beispielsweise, ob das Gerät ordnungsgemäß ausgerichtet war, ob im Messfoto Anzeichen für Mehrfacherfassungen oder Störeinflüsse bestehen, ob Auswertebereiche korrekt gesetzt wurden und ob die Messserie Auffälligkeiten zeigt, die auf Bedien- oder Systemfehler hindeuten. Auch scheinbar kleine Abweichungen – etwa bei der Einhaltung von Mindestabständen, bei der Positionierung am Fahrbahnrand oder bei der Qualität der Referenzpunkte – können im Ergebnis dazu führen, dass eine Messung nicht mehr als verlässlich angesehen werden kann.

Wer an der A10 bei Kilometer 168,2 in Prenzlau geblitzt wurde, sollte deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass ein Einspruch „ohnehin nichts bringt“. Entscheidend ist vielmehr, ob eine fachkundige Überprüfung überhaupt stattgefunden hat. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt in seiner Mandatsbearbeitung regelmäßig genau diese technische Seite prüfen. Er arbeitet dabei mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen und veranlasst die Auswertung der relevanten Messunterlagen, bevor eine Verteidigungsstrategie festgelegt wird. Dr. Bunzel ist über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel erreichbar und bringt die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit – ein Hintergrund, der insbesondere bei der Einordnung typischer Messkonstellationen und der prozessualen Durchsetzung von Prüf- und Einsichtsrechten eine Rolle spielt.

Für Betroffene ist zudem ein praktischer Punkt wichtig: Die Kosten für die sachverständige Überprüfung werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen, sofern eine entsprechende verkehrsrechtliche Deckung besteht. Das ist deshalb relevant, weil eine technische Begutachtung – je nach Umfang der Akte, Datenlage und Fragestellung – einen erheblichen Aufwand bedeuten kann. In der anwaltlichen Praxis wird daher regelmäßig zunächst geklärt, ob und in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung eintritt. Ist die Deckung gegeben, kann die Prüfung durch den Sachverständigen ohne das Risiko erfolgen, dass Betroffene die Kosten am Ende allein tragen müssen. Das schafft die notwendige Grundlage, um nicht „ins Blaue hinein“ zu argumentieren, sondern belastbar zu prüfen, ob sich Ansatzpunkte gegen die Messung ergeben.

Nicht selten zeigt sich erst durch diese Expertise, ob eine Messung tatsächlich unangreifbar ist oder ob sich konkrete Zweifel begründen lassen. Das kann von formalen Punkten wie lückenhafter Dokumentation bis zu technischen Auffälligkeiten reichen, die in der Bußgeldakte auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Gerade weil die Gerichte bei standardisierten Messverfahren häufig von einer grundsätzlichen Zuverlässigkeit ausgehen, ist eine substanzielle, technisch fundierte Argumentation entscheidend. Ein sachverständig gestützter Vortrag kann hier den Unterschied machen – etwa wenn die Zuordnung des Messwerts zweifelhaft ist, wenn die Messbedingungen von den Vorgaben abwichen oder wenn die Auswertung nicht den technischen Anforderungen entsprach.

Wenn Sie an der Messstelle A10 km 168,2, Prenzlau geblitzt wurden, kann es sinnvoll sein, den Vorgang zeitnah prüfen zu lassen, bevor Fristen verstreichen und sich Verteidigungsmöglichkeiten verengen. In solchen Fällen bietet sich die Kontaktaufnahme zu Dr. Maik Bunzel an; besonders unkompliziert ist dafür die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, über die die ersten Informationen zum Bescheid und zur Messsituation übermittelt werden können. Auf dieser Grundlage lässt sich dann klären, ob eine sachverständige Überprüfung der Messung veranlasst werden sollte und wie die nächsten Schritte aussehen.

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