Geblitzt auf der A10 km 167.4, Pankow – Nehmen Sie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht einfach hin!

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Die Messstelle A10 bei Kilometer 167,4 im Bereich Pankow liegt auf einem Streckenabschnitt, der von vielen Verkehrsteilnehmern als „unspektakulär“ wahrgenommen wird: gleichmäßiger Verkehrsfluss, häufig dichter Pendlerverkehr und – je nach Tageszeit – ein Wechsel zwischen freier Fahrt und abrupten Bremsphasen. Gerade solche Abschnitte sind für Geschwindigkeitskontrollen attraktiv, weil sich Tempoverstöße oft nicht aus „Raserei“, sondern aus Unaufmerksamkeit, wechselnden Beschilderungen oder dem Mitschwimmen im Verkehr ergeben. Wer hier geblitzt wird, erhält nicht selten einen Bußgeldbescheid, der auf den ersten Blick eindeutig wirkt. Aus verkehrsrechtlicher Sicht lohnt sich jedoch regelmäßig ein zweiter Blick, denn Messungen sind nur so belastbar wie das Messverfahren, seine korrekte Bedienung und die vollständige Dokumentation.

Im Verkehrsrecht wird häufig unterschätzt, wie fehleranfällig moderne Blitzgeräte trotz standardisierter Messverfahren sein können. Zwar gelten viele Systeme als „standardisiert“, was den Behörden im Verfahren zunächst zugutekommt. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede einzelne Messung automatisch richtig ist. In der Praxis zeigen sich immer wieder Angriffspunkte: unklare Zuordnung des Fahrzeugs bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich, Reflexionen und Störeinflüsse, ungünstige Aufstellung, unzulässige Messwinkel, fehlerhafte Ausrichtung, unvollständige oder widersprüchliche Messdaten, Probleme bei der Geräte-Eichung oder bei Wartungs- und Instandhaltungsnachweisen. Hinzu kommen Bedienfehler, etwa wenn der Messbeamte Vorgaben der Gebrauchsanweisung nicht exakt einhält oder Protokolle lückenhaft geführt werden. Solche Punkte sind nicht bloße „Formalien“, sondern können die Verwertbarkeit der Messung und damit die Tragfähigkeit des Bußgeldbescheids erheblich beeinflussen.

An der A10 bei km 167,4 spielt zudem die konkrete Verkehrssituation eine Rolle: Gerade bei wechselnden Abständen, Überholvorgängen oder Kolonnenverkehr steigt das Risiko, dass Messfotos oder Messdaten nicht zweifelsfrei einem Fahrzeug zugeordnet werden können. Auch die Frage, ob die Beschilderung im relevanten Streckenabschnitt eindeutig und rechtzeitig wahrnehmbar war, kann – je nach Einzelfall – Bedeutung erlangen. Ebenso entscheidend ist, ob die Messstelle so eingerichtet war, wie es die technischen Vorgaben des eingesetzten Systems verlangen. Das lässt sich aus dem Bescheid allein meist nicht erkennen, sondern erst nach Einsicht in die Bußgeldakte, inklusive Messreihe, Statistikdateien, Geräteeinstellungen und der gesamten Falldokumentation.

Genau an dieser Stelle kommt die sachverständige Überprüfung ins Spiel. Messfehler lassen sich in vielen Fällen nicht durch „Bauchgefühl“ oder bloße Vermutungen belegen, sondern durch eine fachtechnische Analyse. Sachverständige für Verkehrsmesstechnik prüfen, ob das Messgerät korrekt geeicht war, ob die Messung innerhalb der zulässigen Toleranzen stattgefunden hat, ob Aufbau und Ausrichtung den Vorgaben entsprachen und ob die Messdateien Auffälligkeiten zeigen. Sie können außerdem rekonstruieren, ob Störeinflüsse vorlagen oder ob die Messwertbildung plausibel ist. Diese technische Ebene ist häufig der Schlüssel, um Zweifel an der Richtigkeit der Messung gerichtsfest zu begründen – insbesondere dann, wenn die Behörde sich auf die Vermutung der Richtigkeit eines standardisierten Verfahrens beruft.

In der anwaltlichen Praxis ist deshalb entscheidend, dass die Verteidigung nicht bei der Akteneinsicht stehen bleibt, sondern die Messung konsequent technisch hinterfragen lässt. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, verfolgt genau diesen Ansatz. Er arbeitet mit Kanzleistandorten in Berlin, Cottbus und Kiel und bringt die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Diese Routine ist im Umgang mit Bußgeldstellen und Gerichten ebenso relevant wie die Fähigkeit, technische Einwände präzise aufzubereiten. Nach seiner Vorgehensweise wird jeder Fall, in dem sich Ansatzpunkte ergeben, durch einen spezialisierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik geprüft. Denn erst die Kombination aus juristischer Argumentation und belastbarer technischer Analyse eröffnet realistische Chancen, Messfehler nachzuweisen oder zumindest erhebliche Zweifel an der Messung zu begründen.

Für Betroffene ist dabei ein weiterer Punkt wichtig: Die Kosten einer solchen sachverständigen Prüfung werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen, sofern ein entsprechender Verkehrsrechtsschutz besteht und eine Deckungszusage erteilt wird. Das senkt die Hemmschwelle, die Messung nicht einfach hinzunehmen, sondern professionell überprüfen zu lassen. Gerade bei drohendem Fahrverbot, Punkten in Flensburg oder einer empfindlichen Geldbuße kann diese Prüfung entscheidend sein, weil sich die Verteidigung nicht auf pauschale Einwände beschränkt, sondern konkret am Messvorgang ansetzt. Selbst wenn am Ende kein „großer“ Messfehler festgestellt wird, verschafft die technische Durchleuchtung Klarheit über die Beweislage – und damit eine verlässliche Grundlage für die weitere Strategie.

Wer an der Messstelle A10 km 167,4 (Pankow) geblitzt wurde, sollte den Bescheid daher nicht vorschnell als endgültig betrachten. Häufig entscheidet sich erst nach Akteneinsicht und sachverständiger Auswertung, ob die Messung angreifbar ist oder ob Verfahrensfehler vorliegen. Wenn Sie an genau dieser Stelle betroffen sind, kann es sinnvoll sein, mit Dr. Maik Bunzel Kontakt aufzunehmen und den Vorgang prüfen zu lassen. Empfehlenswert ist dafür die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, über die die ersten Daten strukturiert übermittelt werden können, damit zeitnah beurteilt werden kann, ob eine technische und rechtliche Überprüfung Aussicht auf Erfolg hat.

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