An der A 1 bei Lübeck, Kilometer 58,600, wurde in Fahrtrichtung Hamburg mit einem mobilen Messgerät des Typs PoliScan Speed gemessen. Zulässig waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Welcher Geschwindigkeitswert bleibt nach Abzug der Messtoleranz übrig – denn dieser Wert entscheidet über die Rechtsfolgen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen den beiden Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht – und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Lübeck |
| Fahrtrichtung | Hamburg |
| Bundesland | Schleswig-Holstein |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der A 1: Wie sich die Überschreitung auswirkt
Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig nach den Sätzen für außerorts behandelt. Das ist für Sie eher günstig: Bei derselben Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Die Staffelung bleibt aber deutlich – je höher der vorwerfbare Wert, desto härter die Folgen, und die Sprünge zwischen den Stufen sind teilweise eng.
Maßgeblich ist nie der Rohwert der Messung, sondern der Wert nach Abzug der Toleranz. Genau an dieser Grenze entscheidet sich häufig, ob es bei einer reinen Geldbuße bleibt oder ob zusätzlich ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzukommt. Punkte sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Schon wenige Kilometer pro Stunde können also über eine ganz andere Rechtsfolge entscheiden – ein Grund, die Berechnung im Bescheid nicht ungeprüft hinzunehmen.
Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt werden, auch nur zeitweise. Ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, für Ihre Fahrt in Richtung Hamburg tatsächlich in dieser Form galt und ordnungsgemäß erkennbar war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Verfahrensakte beurteilen.
Mobile Messung: Welche Punkte sich prüfen lassen
Bei Kilometer 58,600 wurde mobil gemessen, eingesetzt wurde ein PoliScan Speed. Bei einer mobilen Messung hängt die Verwertbarkeit unter anderem davon ab, dass das Gerät gültig geeicht war und entsprechend den Vorgaben verwendet wurde. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann typischerweise die Messung selbst und ihre Dokumentation, die Eichung des Geräts, die maßgebliche Beschilderung und die Frage, ob die Person am Steuer dem gehaltenen Fahrzeug zweifelsfrei zugeordnet werden kann.
Der letzte Punkt spielt vor allem dann eine Rolle, wenn die Post an Sie als Halter gegangen ist. Ein Bußgeldverfahren richtet sich gegen den Fahrer, nicht gegen den Halter. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kommt es darauf an, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Vorschnelle eigene Erklärungen zur Fahrereigenschaft lassen sich später kaum zurücknehmen – der sinnvollere Weg ist, zunächst die Akte zu kennen und danach zu entscheiden.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist nicht automatisch alles verloren. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und damit in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt – etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust –, richtet sich streng nach den Umständen des Einzelfalls und muss belegt dargelegt werden.
Besonders aufmerksam sollten Fahranfänger sein: In der Probezeit gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von Lübeck wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Distanz führen, Unterlagen können digital übermittelt werden. Bestehen ein Verkehrsrechtsschutz, übernimmt dieser die Kosten der Verteidigung häufig – eine kurze Anfrage bei der Versicherung vor der Mandatierung schafft Klarheit. Wichtig bleibt in jedem Fall, die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung im Blick zu behalten, weil ein verspäteter Einspruch die weitere Prüfung regelmäßig verschließt.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 1 Richtung Hamburg unterwegs – gelten dort die Sätze für innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, das gilt auch für die A 1 bei Lübeck. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.
Der Bescheid nennt Kilometer 58,600 und Tempo 100. Muss ich den genannten Wert akzeptieren?
Nein. Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Über eine Akteneinsicht lässt sich nachvollziehen, wie der Vorwurf zustande gekommen ist und ob Messung, Eichung und Beschilderung tragfähig dokumentiert sind.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – soll ich ihn ausfüllen?
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht; wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Schleswig-Holstein
- Geblitzt auf der A1 bei Braak Richtung Lübeck
- Geblitzt auf der A 1 bei Großensee, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 1 bei Bad Schwartau, Fahrtrichtung Puttgarden
- Geblitzt auf der A 1 bei Stapelfeld (km 11,15)
- Geblitzt auf der A1 bei Braak, km 15,425, Richtung Hamburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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