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Geblitzt auf der A 1 bei Wetter, km 354,900, Richtung Bremen

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Geblitzt auf der A 1 bei Wetter, km 354,900, Richtung Bremen

An der A 1 bei Wetter, km 354,900, in Fahrtrichtung Bremen wurde Ihre Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät erfasst. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wer dort auffällt, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem eines: Fristen im Blick behalten und nichts vorschnell zur Sache erklären. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wetter
Fahrtrichtung Bremen
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Warum die Einordnung wichtig ist

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das hat für Sie eine konkrete Folge: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Die Frage, ob eine Strecke innerorts oder außerorts liegt, richtet sich sonst nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – auf der A 1 ist sie bereits durch den Straßentyp geklärt.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Gerät anzeigt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Gerade in Grenzbereichen kann sich dadurch die Einordnung verschieben – etwa wenn nach Abzug der Toleranz eine andere Stufe erreicht wird oder eben nicht.

Ein Tempolimit von 100 km/h auf einer Autobahn wird durch Beschilderung festgelegt. Ob die Beschilderung im konkreten Fall vollständig, sichtbar und für den betroffenen Fahrstreifen einschlägig war, ist eine Frage, die sich erst mit der Akte beurteilen lässt. Zur Prüfung gehören daher regelmäßig die Dokumentation der Beschilderung und die Frage, ob das angezeigte Limit an der Messstelle für Sie gültig war.

Mobile Messung: Was sich anhand der Akte prüfen lässt

Die Messung bei km 354,900 erfolgte mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Bei mobilen Einsätzen ergeben sich typischerweise Prüfpunkte, die sich nur mit den Unterlagen klären lassen: Liegt ein gültiger Eichnachweis vor? Ist der Messvorgang so dokumentiert, dass er nachvollziehbar bleibt? Passen die Angaben im Messprotokoll zu den Angaben im Bescheid?

Hinzu kommt die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu prüfen, ob die abgebildete Person überhaupt erkennbar ist und ob sie mit dem Adressaten des Verfahrens übereinstimmt. Als Halter erhalten Sie die Post auch dann, wenn ein anderer gefahren ist – daraus folgt für Sie keine Pflicht, den Fahrer zu benennen.

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Ein ausgefüllter Bogen mit Erklärungen zum Geschehen kann dagegen Fakten schaffen, die später kaum noch zu korrigieren sind.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann außerdem von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor eine Entscheidung rechtskräftig wird.

Falls Sie nicht in der Nähe von Wetter wohnen, spielt das für den Ablauf keine Rolle: Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz lassen sich vollständig aus der Ferne führen. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig – eine kurze Deckungsanfrage klärt das früh.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 1 Richtung Bremen unterwegs – gilt Tempo 100 dort für alle Fahrstreifen?

Ein durch Beschilderung angeordnetes Limit kann für die gesamte Fahrbahn oder nur für einzelne Fahrstreifen gelten. Welche Anordnung an der Messstelle bei km 354,900 galt und wie sie dokumentiert ist, lässt sich erst über die Akteneinsicht klären.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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