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Geblitzt auf der A 1 bei Schwerte, Richtung Bremen (km 332,300)

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Geblitzt auf der A 1 bei Schwerte, Richtung Bremen (km 332,300)

Sie sind auf der A 1 bei Schwerte in Fahrtrichtung Bremen bei km 332,300 in eine Geschwindigkeitsmessung geraten. Erlaubt waren an dieser Stelle 100 km/h, gemessen wurde mobil. Ob daraus lediglich eine Geldbuße folgt oder zusätzlich Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen, hängt davon ab, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ausfällt – maßgeblich ist immer der Wert danach, nicht der zunächst angezeigte.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang – gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Diese Frist schafft den Zeitraum, in dem über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt und der Vorwurf überprüft werden kann.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Schwerte
Fahrtrichtung Bremen
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Wie sich die Folgen staffeln

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als Außerortsstraßen. Das ist für Sie günstiger als eine Messung innerorts, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Die Folgen steigen in Stufen: Bis zu einer Überschreitung von 20 km/h bleibt es beim Verwarnungs- oder Bußgeldbereich ohne Eintrag im Fahreignungsregister. Ab 21 km/h kommt ein Punkt hinzu; sieht der Katalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte.

Bei einem zulässigen Wert von 100 km/h liegt die Grenze zur Punktegrenze also bereits bei einem Tempo, das im Verkehrsfluss schnell erreicht ist. Deshalb lohnt es sich, den Bescheid genau zu lesen: Welcher Geschwindigkeitswert wird Ihnen zugerechnet, welche Toleranz wurde abgezogen und in welche Stufe fällt das Ergebnis? Schon eine geringe Korrektur kann über die Zuordnung zur nächsten Stufe entscheiden – und damit darüber, ob Punkte oder ein Fahrverbot überhaupt zur Debatte stehen.

Allgemein gilt außerdem: Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung; diese kann dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein. Ob die für Ihren Fall maßgebliche Beschilderung ordnungsgemäß angeordnet und aufgestellt war, lässt sich anhand der Akte und der Unterlagen der Verwaltungsbehörde prüfen.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Bei einer mobilen Messung wird die Anlage nur zeitweise an der Messstelle betrieben. Damit hängt viel an der konkreten Dokumentation des Einsatzes. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; in Betracht kommen dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung am Tatort sowie die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann.

Gerade der letzte Punkt ist relevant, wenn die Post an Sie als Halter gerichtet ist. Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Eigene Schilderungen im Anhörungsbogen sind daher nicht ohne Weiteres hilfreich, weil sie den Ermittlungsstand ergänzen können. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte tatsächlich steht. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dessen Aussagekraft ein Prüfungspunkt.

Der Ablauf bleibt dabei überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht beantragen, Unterlagen prüfen, dann entscheiden, ob der Einspruch aufrechterhalten oder zurückgenommen wird.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel wichtig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine Urlaubs- oder ruhigere Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden – etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Ihrem Fall trägt, ist eine Frage der Einzelfallbegründung.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt die Prüfung, bevor der Bescheid unanfechtbar wird.

Falls Sie nicht in der Nähe von Schwerte wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Schriftverkehr, Akteneinsicht und Abstimmung funktionieren per Telefon, E-Mail und Post; eine persönliche Anreise ist für die anwaltliche Vertretung nicht erforderlich. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten – ein kurzer Blick in die Police vor der Entscheidung ist deshalb sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 1 bei Schwerte mit rund 130 km/h unterwegs – was droht?

Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz, nicht die angezeigte Geschwindigkeit. Da die Autobahn als Außerortsstrecke gilt, richten sich die Folgen nach der Außerorts-Staffelung; ab 21 km/h Überschreitung kommt mindestens ein Punkt hinzu. Die konkrete Einordnung ergibt sich aus dem Bescheid und der Akte.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache dagegen nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und bedeutet nicht, dass der Vorwurf als bewiesen gilt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden – die Zeit lässt sich für Akteneinsicht und Prüfung nutzen.

Weitere Messstellen: Kreis Unna

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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