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Geblitzt auf der A 1 bei Holzwickede, km 329,0, Richtung Köln

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Geblitzt auf der A 1 bei Holzwickede, km 329,0, Richtung Köln

Auf der A 1 bei Holzwickede in Fahrtrichtung Köln wurde bei Kilometer 329,0 mobil mit einem PoliScan Speed gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 100 km/h. Wenn Sie deswegen einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, geht es zunächst um zwei Dinge: welcher Geschwindigkeitswert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt und welche Fristen jetzt laufen.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dafür nicht sofort nötig. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergeht – und anschließend prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Holzwickede
Fahrtrichtung Köln
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Was die Überschreitung auslöst

Die A 1 gilt wie jede Autobahn im Bußgeldkatalog als Straße außerorts. Das hat für Sie eine praktische Folge: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen – innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist nie der auf dem Display abgelesene Wert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade in Grenzbereichen entscheidet das darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Vergleich des vorgeworfenen Werts mit der Stufe, die im Bescheid angesetzt wurde, lohnt sich deshalb immer.

Eine Begrenzung auf 100 km/h beruht auf der Beschilderung. Auf Autobahnen können Tempolimits allgemein durch Verkehrszeichen angeordnet sein, auch nur für einen begrenzten Zeitraum. Ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, im konkreten Fall ordnungsgemäß war und wie sie dokumentiert ist, zeigt erst die Akte.

Mobile Messung mit PoliScan Speed – worauf sich die Prüfung richtet

Gemessen wurde hier mobil mit einem PoliScan Speed. Bei mobilen Messungen sind die Unterlagen zum Einsatz besonders wichtig: Aus der Akte ergibt sich, ob das Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, welche Messdaten vorliegen und wie der Einsatz protokolliert wurde. Diese Unterlagen erhalten Sie nicht automatisch mit dem Bescheid; sie werden über Akteneinsicht angefordert, die ein Anwalt für Sie beantragen kann.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört zur Prüfung auch, ob sich daraus die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehbar ergibt. Ebenso wird geprüft, ob die Tatörtlichkeit – hier die A 1 bei Holzwickede in Richtung Köln, Kilometer 329,0 – mit den Angaben im Bescheid übereinstimmt und ob der zugrunde gelegte Wert nach Toleranzabzug korrekt gebildet wurde.

Sinnvoll ist die Reihenfolge: zuerst die Frist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich Stellung nehmen. Wer den Einspruch fristgerecht einlegt, muss ihn nicht gleichzeitig begründen. Läuft die Frist dagegen ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Anhörungsbogen, Fahrverbot, Probezeit – häufige Sonderlagen

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, gelten Sie deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch als angeschriebener Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist wichtig: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei die Geldbuße dann erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall und einem entsprechend vorgetragenen Sachverhalt ab.

Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – garantiert ist eine Vertretung ohne Ihre Anwesenheit aber nicht. Falls Sie weiter entfernt wohnen, klärt man diesen Punkt am besten früh. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 1 bei Holzwickede mit mehr als 100 km/h gemessen worden – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Damit greifen die außerörtlichen Regelsätze, und ein Regelfahrverbot für Pkw ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Zählt der gemessene Wert oder ein niedrigerer?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Ob der Bescheid die richtige Stufe ansetzt, lässt sich nach Akteneinsicht überprüfen.

Was kann bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed konkret geprüft werden?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Kreis Unna

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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