Auf der A 1 bei Osnabrück in Fahrtrichtung Münster wurde bei Kilometer 222,228 mobil mit einem Messgerät PoliScan Speed gemessen. Für diese Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Wenn Sie hier gemessen wurden, erreicht Sie zunächst meist ein Anhörungsbogen, später ein Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen selbst ist noch kein Bescheid – Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Osnabrück |
| Fahrtrichtung | Münster |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
80 km/h auf einer Autobahn: Wie sich die Überschreitung auswirkt
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig nach den Sätzen für außerorts behandelt. Das wirkt sich zu Ihren Gunsten aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der abgelesene Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon dieser Abzug kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Staffelung Ihr Fall fällt.
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Zwei Punkte werden eingetragen, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Tempolimit von 80 km/h liegen die Schwellen der Staffelung also nicht weit auseinander – es lohnt sich, den vorgeworfenen Wert und den Toleranzabzug genau anzusehen, gerade wenn Sie nur knapp über einer Grenze liegen.
Ein allgemeiner Punkt zu Autobahnen: Geschwindigkeitsbeschränkungen entstehen dort durch Beschilderung, teils dauerhaft, teils nur zeitweise. Welches Limit im Vorwurf zugrunde gelegt wird und ob die dazugehörige Beschilderung tragfähig war, ist deshalb ein eigener Prüfpunkt.
Mobile Messung mit PoliScan Speed – was geprüft werden kann
Bei mobilen Messungen kommt es neben dem reinen Messwert auf die Umstände des Einsatzes an. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Dabei lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer überprüfen. Erst mit den vollständigen Unterlagen ist beurteilbar, ob der Vorwurf in dieser Höhe Bestand hat.
Die Fahrerfrage spielt eine eigene Rolle, weil die Post zunächst an die Halteradresse geht. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört zur Prüfung auch, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung ergibt. Sie müssen sich zur Fahrereigenschaft nicht äußern; diese Entscheidung sollte aber bewusst und nicht aus Zeitdruck getroffen werden.
Falls Sie weiter von Osnabrück entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Kommunikation, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch, eine persönliche Anreise ist für diese Schritte nicht erforderlich.
Fahrverbot, Probezeit und Kosten
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein.
Zur Kostenfrage: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der Verteidigung häufig. Ein Blick in die Police vor der ersten Entscheidung ist deshalb sinnvoll.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Wie schnell durfte ich an dieser Stelle der A 1 fahren?
Für die Messstelle bei Kilometer 222,228 in Richtung Münster ist ein Tempolimit von 80 km/h angegeben. Ob die zugrunde liegende Beschilderung im konkreten Fall tragfähig war, lässt sich über die Akte prüfen.
Zählt die Messung auf der A 1 als innerorts, weil sie bei Osnabrück liegt?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, welcher Ort in der Nähe liegt. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.
Ich wohne nicht in der Region Osnabrück – muss ich dorthin fahren?
Für Einspruch, Akteneinsicht und die inhaltliche Prüfung ist keine Anreise nötig, diese Schritte laufen schriftlich. Sollte es später zu einer Verhandlung kommen, wird gesondert geklärt, ob und wie Ihre Anwesenheit erforderlich ist.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Niedersachsen
- Geblitzt auf der A 1 bei Oyten, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 1 bei Osnabrück, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen, Fahrtrichtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Wildeshausen-Nord, Fahrtrichtung Bremen
- Geblitzt auf der A 1 bei Hagen a.T.W in Fahrtrichtung Osnabrück
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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