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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 1 bei Schwelm in Richtung Köln

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Geblitzt auf der A 1 bei Schwelm in Richtung Köln

Auf der A 1 bei Schwelm in Fahrtrichtung Köln wurde Ihre Geschwindigkeit mobil mit einem PoliScan Speed gemessen. Für diese Stelle gilt eine Begrenzung auf 80 km/h. Ob daraus eine Verwarnung, eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot folgt, hängt davon ab, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt – dieser Wert ist maßgeblich, nicht die zunächst angezeigte Geschwindigkeit.

Wichtig ist jetzt vor allem, welches Schreiben Ihnen vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; begründen müssen Sie ihn nicht sofort. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 1 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Schwelm
Fahrtrichtung Köln
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf einer Autobahn: Was das für die Einstufung bedeutet

Die A 1 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsätze aus: Bei gleicher Überschreitung fallen sie außerorts niedriger aus als innerorts. Auch ein Fahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung im Regelfall vorgesehen – bei Pkw ab 41 km/h, während innerorts schon ab 31 km/h ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend geschehen. Für die Frage, welcher Wert Ihnen vorgehalten wird, kommt es deshalb darauf an, dass die maßgebliche Begrenzung auch tatsächlich wirksam angeordnet und für Sie erkennbar beschildert war. Genau das lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen. Geprüft werden können neben der Beschilderung unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung der Messung zu einer bestimmten Person am Steuer.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Zwischen einer Überschreitung knapp unterhalb und knapp oberhalb einer solchen Schwelle liegen also spürbare Unterschiede – ein weiterer Grund, den Toleranzabzug und die konkrete Berechnung nicht ungeprüft hinzunehmen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Nach einer mobilen Messung geht die Post regelmäßig zunächst an die auf das Fahrzeug zugelassene Person. Im Anhörungsbogen müssen Sie die Angaben zu Ihrer Person – etwa Name, Anschrift und Geburtsdatum – machen. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halterinnen und Halter.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist ein zentraler Punkt, ob sich daraus die Person am Steuer überhaupt zuverlässig zuordnen lässt. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen – sinnvoll ist deshalb, zunächst nur die Pflichtangaben zu machen und die Akte einsehen zu lassen, bevor Sie sich zum Vorwurf äußern.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend in jedem Fall erforderlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann das Verfahren so weitgehend aus der Ferne geführt werden.

Fahrverbot, Probezeit und Kostenfrage

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Zum anderen kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa wegen eines drohenden Arbeitsplatzverlusts, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls und muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung in Bußgeldsachen häufig. Ein kurzer Blick in die Police lohnt sich, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 1 bei Schwelm galten 80 km/h – zählt das als innerorts?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, welche Höchstgeschwindigkeit dort angeordnet ist. Die Regelsätze und die Schwelle für ein Regelfahrverbot richten sich daher nach den außerörtlichen Werten.

Muss ich den Anhörungsbogen zur A-1-Messung ausfüllen?

Die Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden, und niemand muss sich selbst belasten.

Ich wohne nicht in der Nähe von Schwelm – muss ich zu einem Gerichtstermin anreisen?

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen – garantiert ist eine Entbindung aber nicht.

Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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