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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 96 nahe der Ausfahrt Greifenberg, Fahrtrichtung München

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Geblitzt auf der A 96 nahe der Ausfahrt Greifenberg, Fahrtrichtung München

Sie wurden auf der A 96 in Fahrtrichtung München nahe der Ausfahrt Greifenberg gemessen und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Diese Seite ordnet ein, was ein Anhörungsbogen und was ein Bußgeldbescheid bedeutet, welche Fristen gelten und welche Punkte in einem solchen Verfahren überhaupt überprüfbar sind.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst mit einem Bußgeldbescheid beginnt die Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann. Der Einspruch muss dabei nicht sofort mit einer Begründung versehen sein – die inhaltliche Auseinandersetzung ist erst nach Akteneinsicht sinnvoll möglich.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 96 (Autobahn)
Ort / Abschnitt nahe der Ausfahrt Greifenberg
Fahrtrichtung München
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung der Geschwindigkeitsüberschreitung ist entscheidend, ob die Strecke als innerorts oder außerorts gilt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt, das gilt also auch für die A 96 in Fahrtrichtung München. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts – das ändert nichts daran, dass die Staffelung mit steigender Überschreitung deutlich anzieht.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle einer Autobahn erlaubt ist, ergibt sich allgemein aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet oder nur zeitweise gelten, etwa durch aufgestellte oder wechselnde Zeichen. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Zu einer Messung gehört immer die Frage, welche Begrenzung im Moment der Fahrt tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß angekündigt war. Ob und wie eine Beschilderung an dieser Stelle gestaltet war, lässt sich seriös nur anhand der Verfahrensakte klären, nicht aus dem Bescheid selbst.

Ebenfalls von Bedeutung ist die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, und erst der danach verbleibende Wert ist für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot maßgeblich. Ein Blick darauf, ob dieser Abzug korrekt berücksichtigt wurde, lohnt sich gerade dann, wenn Ihr Wert knapp an einer Stufengrenze liegt.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Läuft das Fahrzeug auf Ihren Namen, erreicht die Post regelmäßig zuerst Sie als Halter. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie hingegen nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle eigene Erklärungen zum Fahrverhalten engen den späteren Handlungsspielraum dagegen häufig ein.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Aussagekraft zur Fahreridentifizierung dazu. Der praktische Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akte anfordern, dann inhaltlich entscheiden.

Falls Sie weiter von Greifenberg entfernt wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich und telefonisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei stellen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Katalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Solche Umstände müssen konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 96 Richtung München gemessen – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, steigen aber mit zunehmender Überschreitung deutlich an.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen, nicht zur Sache. Schweigen zur Fahrereigenschaft darf nicht als Beweis gegen Sie verwendet und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Lohnt sich Akteneinsicht, wenn ich weiter weg von Greifenberg wohne?

Die Entfernung spielt keine Rolle, das Verfahren kann vollständig schriftlich und telefonisch geführt werden. Über einen Anwalt lassen sich Messung, Eichung, Beschilderung und die Fahrerzuordnung überprüfen.

Weitere Messstellen auf der A 96 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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