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Geblitzt auf der A 7 bei Kassel-Nord, Fahrtrichtung Hannover

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Geblitzt auf der A 7 bei Kassel-Nord, Fahrtrichtung Hannover

Sie sind auf der A 7 bei Kassel-Nord in Fahrtrichtung Hannover in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: den Inhalt des Schreibens richtig einzuordnen und die Frist im Blick zu behalten.

Handelt es sich um einen Bußgeldbescheid, kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden – eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig. Liegt lediglich ein Anhörungsbogen vor, ist noch keine Entscheidung getroffen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, um die Grundlagen des Vorwurfs zu prüfen, statt auf Vermutungen zu reagieren.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Kassel-Nord
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimit auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft gelten, sie können aber auch nur zeitweise bestehen oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für den Vorwurf ist deshalb entscheidend, welche Regelung im Moment der Messung für Ihre Fahrtrichtung – hier Richtung Hannover – tatsächlich galt und ob diese Anordnung für Sie erkennbar war.

Genau das gehört zu den Punkten, die sich erst nach Akteneinsicht beurteilen lassen. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob die Person am Steuer zutreffend zugeordnet wurde. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist dessen Qualität für die Fahreridentifizierung mitunter ebenfalls ein Thema.

Wichtig für die Einordnung des Vorwurfs: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert, der danach übrig bleibt. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog außerdem als außerorts – die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung damit niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Damit wird aus einer zunächst rein finanziellen Angelegenheit schnell eine Frage, die sich auf die Fahrerlaubnis auswirkt.

Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig verhängt, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – etwa passend zum Urlaub. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, beispielsweise wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Das muss vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Halterpost, Schweigen und Verfahren aus der Ferne

Schreiben der Bußgeldstelle gehen häufig zunächst an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Eine spontane schriftliche Schilderung des Fahrtverlaufs kann dagegen Angaben in die Akte bringen, die vorher nicht darin standen.

Falls Sie weiter entfernt von Kassel wohnen, ändert das an Ihren Möglichkeiten nichts: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, von der Einspruchseinlegung über die Akteneinsicht bis zur Korrespondenz mit der Behörde. Reisen sind dafür in der Regel nicht erforderlich.

Ein praktischer Hinweis zu den Kosten: Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der Verteidigung häufig. Ein Blick in die Police oder eine kurze Deckungsanfrage klärt das vor jeder weiteren Entscheidung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Begründen müssen Sie ihn in dieser Frist nicht – das kann nach Akteneinsicht nachgeholt werden.

Gilt die A 7 bei Kassel-Nord als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter denen für innerörtliche Verstöße.

Muss ich angeben, wer in Fahrtrichtung Hannover am Steuer saß?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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