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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Fulda, Fahrtrichtung Kassel

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Geblitzt auf der A 7 bei Fulda, Fahrtrichtung Kassel

Sie sind auf der A 7 bei Fulda in Fahrtrichtung Kassel geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Punkte: Was steht in dem Schreiben genau drin, und welche Fristen laufen ab dem Tag der Zustellung.

Handelt es sich um einen Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung gegen Sie ergangen. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Fulda
Fahrtrichtung Kassel
Bundesland Hessen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf den Vorwurf aus

Die A 7 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts, und die Regelsätze fallen dort bei gleicher Geschwindigkeitsüberschreitung niedriger aus als innerorts. Für Ihren Fall bedeutet das: Maßgeblich ist der außerörtliche Bußgeldrahmen, gestaffelt nach der Höhe der Überschreitung.

Wichtig ist außerdem, welcher Wert der Berechnung zugrunde liegt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist der Vorwurf, mit dem gerechnet wird. Liegt Ihr Wert nur knapp über einer Stufengrenze, kann diese Frage über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein – dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Welches Limit Ihnen konkret zur Last gelegt wird, sollte deshalb aus dem Schreiben und aus der Akte hervorgehen. Zur Akte gehören regelmäßig auch Unterlagen zur Beschilderung. Passt die angenommene Begrenzung nicht zu dem, was für die Stelle in Fahrtrichtung Kassel gelten sollte, ist das ein Ansatzpunkt, den man sachlich klären kann.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zum Vorwurf selbst schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Häufig geht solche Post zunächst an die Person, die als Halterin oder Halter im Register steht. Ob und wie Sie sich zur Fahrereigenschaft erklären, ist eine Entscheidung mit Folgen und sollte nicht spontan getroffen werden. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Prüfung der Fahreridentifizierung zu den Punkten, die sich erst nach Akteneinsicht seriös beurteilen lassen.

Sinnvoll ist ein einfacher Ablauf: Frist notieren, Einspruch innerhalb der zwei Wochen sichern, danach Akteneinsicht und inhaltliche Prüfung. Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen – falls Sie weiter von Fulda entfernt wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Beauftragung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei übernehmen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte gibt es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen – das schafft Spielraum für Urlaub oder eine berufliche Auszeit.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände muss man belegen und rechtzeitig vortragen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso wichtiger ist es, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 Richtung Kassel unterwegs – gilt das als Verstoß innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, weshalb die außerörtlichen Regelsätze gelten. Diese sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich gefahren bin?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; zur Sache selbst dürfen Sie schweigen. Aus dem Schweigen darf kein Nachteil für Sie abgeleitet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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