Die Messstelle A 7, bei Kilometer 560,3, Fahrtrichtung Flensburg, nahe Neumünster, ist vielen Autofahrern ein Begriff. Diese Messstelle hat bereits zahlreiche Verkehrsteilnehmer zur Verzweiflung gebracht, die sich nach Erhalt des Bußgeldbescheids verwundert die Augen rieben und sicher waren, nicht zu schnell gefahren zu sein. Ein Szenario, das nicht nur hier, sondern an vielen Messstellen in Deutschland immer wieder vorkommt. Doch was, wenn nicht der Fahrer, sondern das Messgerät sich geirrt hat? Dieser Gedanke mag so manchem absurd erscheinen, doch Messfehler sind bei Verkehrskontrollen keinesfalls Seltenheit.
Für diese Fälle ist Dr. Maik Bunzel da, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel sowie einer beeindruckenden Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren ist er derjenige, der sich mit dem komplexen Themenfeld der Messfehler bei Verkehrskontrollen bestens auskennt. Sein Ansatz ist dabei klar und zielgerichtet: Jeder Fall wird von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik geprüft.
Sachverständige spielen hier eine entscheidende Rolle. Sie sind in der Lage, mögliche Messfehler aufzudecken und nachzuweisen. Und obwohl dies auf den ersten Blick nach einem kostspieligen Unterfangen aussieht, werden die Kosten für eine solche Prüfung in der Regel von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen. Somit steht einer gründlichen Untersuchung nichts im Wege.
Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die zu Messfehlern führen können. Dazu gehören technische Defekte, eine falsche Bedienung des Geräts, eine nicht korrekte Auslegung der Messergebnisse und viele mehr. Ein entsprechend ausgebildeter Sachverständiger kann diese Fehlerquellen identifizieren und so dazu beitragen, ungerechtfertigte Bußgelder abzuwenden.
Falls Sie also an der Messstelle A 7, km 560,3, Fahrtrichtung Flensburg, bei Neumünster geblitzt wurden und sich sicher sind, dass Sie nicht zu schnell unterwegs waren, sollten Sie nicht zögern, sich an Dr. Bunzel zu wenden. Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anfrage auf unserer Webseite, um schnell und unkompliziert einen ersten Kontakt herzustellen. Bedenken Sie: Ein Bußgeldbescheid ist nicht immer das letzte Wort. Mit der richtigen Unterstützung können Sie sich gegen vermeintliche Verkehrsverstöße wehren und für Ihr Recht einstehen.