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Geblitzt auf der A 7, km 125,4, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 125,4, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt noch im Umschlag: Wer auf der A 7, km 125,4, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da noch etwas machen lässt“. Viele Betroffene gehen davon aus, eine Messung sei automatisch wasserdicht. Tatsächlich hängt die Verwertbarkeit im Verfahren davon ab, ob die formalen und technischen Vorgaben eingehalten wurden.

Entscheidend ist, ob es sich um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren handelt. Dann darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Messergebnis ausgehen – allerdings nur, wenn Gerät, Aufbau und Bedienung dem vorgeschriebenen Ablauf entsprachen. Genau hier setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an: Nicht die allgemeine Zuverlässigkeit, sondern die konkrete Durchführung zählt.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen

Gegen einen Bußgeldbescheid gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Wird sie versäumt, ist der Bescheid in der Regel rechtskräftig – mit den entsprechenden Folgen wie Geldbuße, Punkten und im Einzelfall einem Fahrverbot. Beim Anhörungsbogen läuft diese Frist noch nicht, er dient zunächst der Anhörung zur Person und Sache.

Schon vor einem Einspruch sollte man sich klar machen: Es geht nicht um „Ausreden“, sondern um überprüfbare Punkte in der Akte. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er prüft mit Mandanten typischerweise zuerst die Verfahrenslage – und lässt anschließend die Messung sachverständig bewerten.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Dazu gehören je nach Fall das Messprotokoll, die Geräteunterlagen, Fotos, Auswertevermerke und – soweit vorhanden bzw. herausgabepflichtig – digitale Messdateien. Aus diesen Unterlagen ergibt sich, ob alle Voraussetzungen für die Annahme eines standardisierten Messverfahrens tatsächlich vorlagen.

An der A 7, km 125,4, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen ist das Vorgehen rechtlich nicht anders als an anderen Autobahnabschnitten: Ohne Blick in die Akte bleibt jede Einschätzung Spekulation. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann aus Messdateien und Dokumentation häufig erkennen, ob die Messreihe plausibel ist und ob die Auswertung zu den Vorgaben passt. Dr. Bunzel lässt jeden Fall von einem solchen Sachverständigen prüfen, um mögliche Messfehler belastbar nachweisen zu können; die Kosten übernimmt in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum sie zählen

Messungen können aus unterschiedlichen Gründen angreifbar sein, ohne dass jemand „trickst“. Häufig geht es um Abweichungen bei Aufbau und Ausrichtung, um Einflüsse durch Reflexionen oder um Bedienfehler bei der Zuordnung von Fahrzeug und Messwert. Auch Dokumentationslücken – etwa unvollständige Protokolle oder fehlende Nachweise – können im Verfahren relevant werden, weil sie die Nachprüfung erschweren.

Zu den klassischen Angriffspunkten zählen außerdem Fragen der Eichung und der Schulung des Messpersonals. Eine gültige Eichung ist Voraussetzung, aber nicht das Ende der Prüfung: Auch eine ordnungsgemäß geeichte Anlage muss korrekt eingesetzt werden. Wird etwa von der Bedienanleitung abgewichen oder fehlt eine nachvollziehbare Dokumentation der Messsituation, kann das die Beweisqualität beeinträchtigen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Fristen prüfen: Datum der Zustellung notieren und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Beim Anhörungsbogen müssen Angaben zur Sache nicht gemacht werden; zur Person nur, soweit erforderlich.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid, Anhörungsbogen und alle Anlagen vollständig aufbewahren.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst die Akte (inklusive Messunterlagen und ggf. digitaler Dateien) ermöglicht eine belastbare Einschätzung.
  • Sachverständigenprüfung einplanen: Messung und Dokumentation technisch prüfen lassen, statt nur „auf Kulanz“ zu hoffen.

Wer wissen will, ob ein Einspruch sinnvoll ist, braucht eine nüchterne Bewertung der Aktenlage – nicht Bauchgefühl. Dr. Maik Bunzel arbeitet dabei regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen; so lassen sich Auffälligkeiten in Messreihe, Auswertung oder Dokumentation präzise herausarbeiten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, trägt sie die Kosten einer solchen Prüfung häufig.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 125,4, Fahrtrichtung Kassel, bei der Anschlussstelle Göttingen geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit die Fristen geprüft und die Akteneinsicht zügig beantragt werden kann.


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