Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7, km 123,5, Richtung Flensburg, vor Neumünster Nord – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 7, km 123,5, Richtung Flensburg, vor Neumünster Nord – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappert, der Umschlag vom Kreis oder der Polizei liegt obenauf: Wer an der Messstelle A 7, km 123,5, Richtung Flensburg, vor Neumünster Nord geblitzt wurde, hält kurz darauf oft einen Anhörungsbogen oder schon den Bußgeldbescheid in der Hand. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie annehmen, eine Messung sei ohnehin „wasserdicht“. Dabei lohnt sich gerade bei Geschwindigkeitsvorwürfen ein nüchterner Blick in die Akten.

Auf Autobahnen wie der A 7 rund um Neumünster geht es im Verkehr schnell um Sekunden und kleine Unaufmerksamkeiten. Rechtlich zählt am Ende jedoch nicht das Gefühl, sondern die Beweislage: War die Messung verwertbar, war das Verfahren sauber, sind die Unterlagen vollständig? Genau dort setzen Verteidigung und technische Überprüfung an.

Zwei Wochen Frist: Was nach Anhörung und Bescheid wirklich zählt

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, kann aber der Auftakt sein. Ein Bußgeldbescheid wird dagegen verbindlich, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird. Ab Zustellung läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen; danach wird es deutlich schwerer, noch etwas zu bewegen.

Ein Einspruch ist kein „Trick“, sondern das formale Mittel, um die Sache prüfen zu lassen. Ob er sinnvoll ist, hängt oft davon ab, was in der Akte steht: Messunterlagen, Fotos, Protokolle und die Frage, ob die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens eingehalten wurden. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, kennt diese Abläufe aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Wer sich verteidigen will, braucht zuerst Akteneinsicht. Erst dann lässt sich klären, welche Messmethode eingesetzt wurde, ob die Dokumentation vollständig ist und ob sich Ansatzpunkte für eine technische Überprüfung ergeben. Besonders wichtig sind dabei die Messdateien beziehungsweise Rohmessdaten, soweit sie vorhanden und herausgabefähig sind, sowie die komplette Messserie.

Bei Vorwürfen rund um A 7, km 123,5, Richtung Flensburg, vor Neumünster Nord ist der nächste Schritt deshalb meist nicht die Diskussion am Küchentisch, sondern die strukturierte Sichtung der Akte. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann anhand der Unterlagen prüfen, ob die Messung plausibel ist und ob sich Abweichungen oder Dokumentationslücken zeigen. Dr. Bunzel lässt Fälle regelmäßig durch einen solchen Experten begutachten; eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten dafür typischerweise.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum sie vor Gericht zählen

Auch wenn Gerichte bei einem standardisierten Messverfahren grundsätzlich von verlässlichen Ergebnissen ausgehen, gilt das nur, wenn die Vorgaben eingehalten wurden. In der Praxis entstehen Streitpunkte häufig nicht aus „großen Skandalen“, sondern aus kleinen Abweichungen: Bedienung, Aufbau, Ausrichtung, Nachweise. Gerade deshalb ist die Detailarbeit so entscheidend.

Typische Ansatzpunkte sind etwa eine nicht nachvollziehbare Aufstellposition, ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich. Hinzu kommen formale Fragen: Ist das Messgerät gültig geeicht, ist das Messprotokoll vollständig, sind Schulungs- oder Einweisungsnachweise des Messpersonals dokumentiert? Solche Punkte sind keine bloßen Formalien, sondern können darüber entscheiden, ob ein Messwert verwertbar bleibt.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Zustellungsdatum notieren und die Zwei-Wochen-Frist beim Bußgeldbescheid im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine voreiligen Angaben zur Fahrereigenschaft machen, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messunterlagen, Messfoto, Protokolle und Messdateien anfordern lassen.
  • Rechtsschutz klären: Deckung anfragen; häufig werden Anwalts- und Sachverständigenkosten übernommen.
  • Technische Prüfung einplanen: Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten lassen.

Viele Betroffene unterschätzen, wie stark sich das Verfahren durch eine fundierte Aktenanalyse verändern kann. Manchmal bestätigt die Prüfung den Vorwurf, manchmal ergeben sich Zweifel an der Messung oder an der Dokumentation, die eine bessere Verhandlungsposition schaffen. Dr. Maik Bunzel arbeitet in solchen Konstellationen mit Sachverständigen zusammen und führt Verfahren bundesweit, unter anderem von seinen Standorten in Berlin, Cottbus und Kiel aus.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 123,5, Richtung Flensburg, vor Neumünster Nord geblitzt wurden, sollten Sie nicht nur auf den Betrag schauen, sondern auch auf die möglichen Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und schildern Sie kurz, was Sie erhalten haben (Anhörungsbogen oder Bescheid). Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit die Unterlagen zügig angefordert und geprüft werden können.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sind Pflichtfelder. Alle weiteren Angaben sind optional.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Super – das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung lässt sich Ihr Fall oft noch absichern – es gibt die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen, die auch ein bereits laufendes Bußgeldverfahren abdeckt. Wir erklären Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie das geht.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite