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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden, Fahrtrichtung Basel

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Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden, Fahrtrichtung Basel

Sie sind auf der A 5 bei Baden-Baden in Fahrtrichtung Basel in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beides ist noch keine endgültige Entscheidung über Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot.

Wichtig ist zunächst, zu unterscheiden, welches Schreiben vorliegt. Beim Bußgeldbescheid läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung; der Einspruch muss dabei nicht sofort begründet werden. Beim Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Baden-Baden
Fahrtrichtung Basel
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 5 Richtung Basel: Autobahn heißt außerorts

Die A 5 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das hat eine unmittelbare Folge für Ihren Fall: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Prüfen Sie daher, ob der Vorwurf im Schreiben tatsächlich nach den Außerorts-Werten gebildet wurde.

Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug kann darüber entscheiden, ob Ihr Fall noch unter einer Stufe der Bußgeldstaffelung bleibt oder in die nächste rutscht – etwa an der Schwelle, ab der Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Punkte gibt es ab einer Überschreitung von 21 km/h: einen Punkt, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch die Beschilderung festgelegt, wobei Begrenzungen dauerhaft oder nur zeitweise angeordnet sein können. Für die Verteidigung ist deshalb regelmäßig von Interesse, welche Beschilderung zum Tatzeitpunkt für die maßgebliche Fahrtrichtung galt, wie sie angeordnet war und ob sie für Fahrende erkennbar war. Diese Punkte lassen sich nur anhand der Akte klären, nicht anhand des Schreibens, das Sie erhalten haben.

Was in der Akte geprüft werden kann

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Dabei geht es unter anderem um die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person am Steuer dem Vorwurf zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dessen Aussagekraft für die Fahreridentifizierung ein Prüfpunkt.

Erhält der Fahrzeughalter das Schreiben, obwohl eine andere Person gefahren ist, entsteht häufig Unsicherheit. Hier gilt: Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle schriftliche Erklärungen können dagegen Tatsachen in die Akte bringen, die dort sonst nicht stünden.

Der sinnvolle Ablauf ist kurz umrissen: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht nehmen, anschließend inhaltlich entscheiden. Falls Sie weiter entfernt von Baden-Baden wohnen, spricht nichts dagegen, das Verfahren vollständig aus der Ferne zu führen – Korrespondenz, Akteneinsicht und Vertretung sind nicht an Ihre Anwesenheit gebunden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage lohnt sich früh.

Fahrverbot, Probezeit und mögliche Ausnahmen

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Terminierung ein wichtiger Hebel. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen konkret dargelegt werden.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders aufmerksam sein: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es sich, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 5 bei Baden-Baden als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Fahrt in Richtung Basel erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und ersetzt keinen Nachweis des Vorwurfs.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Baden-Baden zu fahren?

Ja. Akteneinsicht, Schriftverkehr und anwaltliche Vertretung lassen sich vollständig aus der Ferne organisieren, falls Sie nicht in der Region wohnen.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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