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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 44 bei Werl-Süd in Fahrtrichtung Dortmund

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Geblitzt auf der A 44 bei Werl-Süd in Fahrtrichtung Dortmund

Sie sind auf der A 44 in Fahrtrichtung Dortmund im Bereich Werl-Süd gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Fristen laufen und worauf es bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der Autobahn ankommt.

Wichtig ist zunächst die Reihenfolge: Frist notieren, nichts zur Sache erklären, was Sie nicht erklären müssen, und die Vorwürfe anhand der Akte überprüfen lassen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 44 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Werl-Süd
Fahrtrichtung Dortmund
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 44 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgängig nach den Sätzen für außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts. Auch beim Fahrverbot gilt eine andere Schwelle: Für Pkw ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist nie der roh gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der verbleibende Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade an Grenzen – etwa zur Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister ab 21 km/h Überschreitung oder zur Fahrverbotsschwelle – kann diese Differenz den Ausgang des Verfahrens verändern. Ein Punkt kommt ab 21 km/h in Betracht, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann allgemein auch zeitlich befristet oder abschnittsweise angeordnet sein. Ob die Beschilderung für die Fahrtrichtung Dortmund im konkreten Fall korrekt war, deutlich erkennbar aufgestellt und richtig dokumentiert wurde, gehört deshalb zu den Punkten, die sich sinnvoll nur anhand der Akte beurteilen lassen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigerecht

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und dieser Grundsatz gilt ebenso für Halter, die als solche angeschrieben werden.

Vorschnelle Erklärungen sind der häufigste vermeidbare Fehler. Sinnvoller ist es, zunächst Akteneinsicht nehmen zu lassen. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf der Fahrerseite überhaupt zuverlässig zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, wird es im Rahmen der Akteneinsicht mitbewertet.

Fristen, Fahrverbot und Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie daher zuerst das Zustelldatum.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich vieles schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 44 erhalten – muss ich antworten?

Zu Ihrer Person müssen Sie die geforderten Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden und bedeutet nicht, dass der Vorwurf als bewiesen gilt.

Gelten für die A 44 die Sätze für innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen auf der A 44 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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