Sie sind auf der A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen im Bereich des Autobahnkreuzes Ratingen-Ost gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben voneinander unterscheidet, worauf es zeitlich ankommt und welche Punkte sich in einem solchen Verfahren überprüfen lassen.
Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch keine Begründung enthalten. Damit halten Sie sich die Möglichkeit offen, die Akte anzufordern und erst danach zu entscheiden, ob und wie Sie sich gegen den Vorwurf wehren.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Autobahnkreuz Ratingen-Ost |
| Fahrtrichtung | Oberhausen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – was das für den Vorwurf bedeutet
Die A 3 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsanktion aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und auch ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen – bei Pkw ab 41 km/h, innerorts dagegen bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, ein Punkt in der Grundstufe, zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Maßgeblich ist dabei nie der Wert, der unmittelbar gemessen wurde. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst das Ergebnis dieser Berechnung entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Gerade an Grenzwerten lohnt ein genauer Blick, denn wenige Stundenkilometer können über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Wie schnell auf einem Autobahnabschnitt gefahren werden darf, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft oder nur vorübergehend angeordnet sein. Ob die Beschilderung im konkreten Fall so war, wie sie im Vorwurf zugrunde gelegt wird, und ob sie für Sie erkennbar war, lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist gehalten, sich selbst zu belasten; das gilt ebenso für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden.
Häufig dreht sich ein solches Verfahren um die Frage, wer am Steuer saß. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Zuordnung zum Fahrer zu den Punkten, die überprüft werden können. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, und zwar bereits vor Erlass eines Bescheids. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben die Fahreridentifizierung. Eine vorschnelle Stellungnahme zur Sache lässt sich später kaum wieder zurücknehmen – Akteneinsicht zuerst ist deshalb meist der sinnvollere Weg.
Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Notieren Sie daher das Zustellungsdatum und handeln Sie innerhalb der zwei Wochen.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Spielräume: Beim ersten Fahrverbot – wenn also in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Lage ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 3 Richtung Oberhausen bekommen – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.
Gilt die Stelle beim Autobahnkreuz Ratingen-Ost als innerorts oder außerorts?
Die A 3 ist eine Autobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Regelsätze und die Schwelle für ein Regelfahrverbot richten sich deshalb nach den außerörtlichen Stufen.
Muss ich für das Verfahren persönlich vor Ort erscheinen?
Kommt es nach einem Einspruch zur Hauptverhandlung, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Vieles lässt sich zudem schriftlich über den Anwalt erledigen, eine Anreise ist aber nicht in jedem Fall vermeidbar.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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