Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg-West, Fahrtrichtung Passau

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg-West, Fahrtrichtung Passau

Sie sind auf der A 3 bei Aschaffenburg-West in Fahrtrichtung Passau gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Geschwindigkeitswert wird Ihnen vorgehalten – und welches Schreiben liegt Ihnen vor, ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid?

Der Unterschied ist wichtig, weil nur der Bußgeldbescheid eine Frist auslöst: Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und in Ruhe prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Aschaffenburg-West
Fahrtrichtung Passau
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 3 Richtung Passau: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Zumessung von Geldbuße, Punkten und Fahrverbot ordnet der Bußgeldkatalog Autobahnen den außerörtlichen Straßen zu. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts. Das ändert nichts daran, dass auch außerorts ab einer bestimmten Überschreitung Punkte und ein Regelfahrverbot vorgesehen sind.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle überhaupt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten können dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein, sie können sich abschnittsweise ändern und auch über Wechselverkehrszeichen vorgegeben werden. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Zum Vorwurf gehört nicht nur der gemessene Wert, sondern auch der Nachweis, welches Limit an der Messstelle in Fahrtrichtung Passau gegolten hat und wie es angekündigt war. Welche Beschilderung tatsächlich vorhanden war, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Wichtig ist außerdem die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an den Grenzen der Bußgeldtabelle kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden – ein Blick auf die genaue Berechnung im Bescheid lohnt sich deshalb immer.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter. Im Anhörungsbogen müssen Sie Ihre Personalien angeben, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und Sie gelten deshalb auch nicht als überführt. Vorschnelle Erklärungen, wer gefahren ist oder wie schnell man unterwegs war, engen den eigenen Spielraum dagegen oft unnötig ein.

Sinnvoller ist der geordnete Weg: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht beantragen, dann prüfen. Überprüfbar sind unter anderem die Messung selbst, die Eichung der verwendeten Technik, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu. Zu Messart und Messgerät lässt sich hier nichts vorwegnehmen; was eingesetzt wurde, zeigt erst die Akte.

Wenn Sie nicht in der Nähe der Messstelle wohnen, ist das kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen und Kommunikation laufen digital, eine persönliche Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; das lässt sich vorab klären.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: ein Punkt, bei Verstößen mit vorgesehenem Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zunächst wichtig, dass es Sie nicht unvorbereitet trifft. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und die Zeit entsprechend legen.

In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz konkret bedroht wäre. Solche Umstände müssen dargelegt und belegt werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Probezeit: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist dort eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Wer noch in der Probezeit fährt, sollte den Vorwurf daher besonders genau prüfen lassen, bevor der Bescheid rechtskräftig wird.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 3 bei Aschaffenburg-West als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog außerorts eingeordnet. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Ich habe einen Anhörungsbogen zur Messung in Fahrtrichtung Passau erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf geprüft werden.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite