Sie sind auf der A 3 bei Aschaffenburg-West in Fahrtrichtung Passau gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Geschwindigkeitswert wird Ihnen vorgehalten – und welches Schreiben liegt Ihnen vor, ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid?
Der Unterschied ist wichtig, weil nur der Bußgeldbescheid eine Frist auslöst: Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon zu begründen. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und in Ruhe prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Aschaffenburg-West |
| Fahrtrichtung | Passau |
| Bundesland | Bayern |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
A 3 Richtung Passau: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet
Für die Zumessung von Geldbuße, Punkten und Fahrverbot ordnet der Bußgeldkatalog Autobahnen den außerörtlichen Straßen zu. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts. Das ändert nichts daran, dass auch außerorts ab einer bestimmten Überschreitung Punkte und ein Regelfahrverbot vorgesehen sind.
Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle überhaupt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten können dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein, sie können sich abschnittsweise ändern und auch über Wechselverkehrszeichen vorgegeben werden. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Zum Vorwurf gehört nicht nur der gemessene Wert, sondern auch der Nachweis, welches Limit an der Messstelle in Fahrtrichtung Passau gegolten hat und wie es angekündigt war. Welche Beschilderung tatsächlich vorhanden war, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.
Wichtig ist außerdem die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an den Grenzen der Bußgeldtabelle kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden – ein Blick auf die genaue Berechnung im Bescheid lohnt sich deshalb immer.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht
Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter. Im Anhörungsbogen müssen Sie Ihre Personalien angeben, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und Sie gelten deshalb auch nicht als überführt. Vorschnelle Erklärungen, wer gefahren ist oder wie schnell man unterwegs war, engen den eigenen Spielraum dagegen oft unnötig ein.
Sinnvoller ist der geordnete Weg: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht beantragen, dann prüfen. Überprüfbar sind unter anderem die Messung selbst, die Eichung der verwendeten Technik, die Beschilderung und die Zuordnung der Messung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu. Zu Messart und Messgerät lässt sich hier nichts vorwegnehmen; was eingesetzt wurde, zeigt erst die Akte.
Wenn Sie nicht in der Nähe der Messstelle wohnen, ist das kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen und Kommunikation laufen digital, eine persönliche Anreise ist für die Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; das lässt sich vorab klären.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: ein Punkt, bei Verstößen mit vorgesehenem Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zunächst wichtig, dass es Sie nicht unvorbereitet trifft. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und die Zeit entsprechend legen.
In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz konkret bedroht wäre. Solche Umstände müssen dargelegt und belegt werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Probezeit: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist dort eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Wer noch in der Probezeit fährt, sollte den Vorwurf daher besonders genau prüfen lassen, bevor der Bescheid rechtskräftig wird.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 3 bei Aschaffenburg-West als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog außerorts eingeordnet. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Ich habe einen Anhörungsbogen zur Messung in Fahrtrichtung Passau erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden, und ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf geprüft werden.
Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Kitzingen, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach Richtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Pilsach, Höhe Parkplatz Rödberg, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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