Eine der bekanntesten Messstellen in Deutschland befindet sich auf der A 3, bei Kilometer 132,5 in Fahrtrichtung Würzburg, direkt bei der Abfahrt Aschaffenburg-West. Wer schon einmal auf diesem Abschnitt unterwegs war, weiß um die Präsenz der Geschwindigkeitsmessanlage und die Konsequenzen, die eine Missachtung der dort vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit mit sich bringt. Doch was, wenn die Messung fehlerhaft war?
An dieser Stelle kommt Dr. Maik Bunzel ins Spiel, ein anerkannter Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, der bereits über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich abgewickelt hat. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel ist er bundesweit tätig und verfügt über ein ausgedehntes Netzwerk von Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. In seiner langjährigen Praxis hat er immer wieder festgestellt, wie fehleranfällig Messgeräte sein können.
Doch wie kann man nachweisen, dass ein solcher Messfehler vorliegt? Hier kommen die Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ins Spiel, die aufgrund ihrer Expertise und Spezialisierung in der Lage sind, Messfehler zu identifizieren und nachzuweisen. Dr. Bunzel lässt in jedem Fall, der ihm vorgelegt wird, die Messungen durch einen solchen Sachverständigen prüfen. Dieser Schritt ist für den Betroffenen nicht nur sinnvoll, sondern auch risikofrei, da die Kosten dafür in der Regel von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen übernommen werden.
Die Fehleranfälligkeit von Geschwindigkeitsmessgeräten ist ein Aspekt des Verkehrsrechts, der oftmals unterschätzt wird. Nicht selten ergeben sich aus Messfehlern erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen, etwa in Form von Geldbußen oder Fahrverboten. Daher ist es wichtig, jeden Verdacht auf einen Messfehler ernst zu nehmen und entsprechend prüfen zu lassen.
Sollten Sie also an der Messstelle A 3, km 132,5, Fahrtrichtung Würzburg, bei der Abfahrt Aschaffenburg-West geblitzt worden sein und Zweifel an der Korrektheit der Messung haben, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufzunehmen. Nutzen Sie dazu am besten die Online-Anfrage auf unserer Seite, um einen ersten Überblick über Ihre Situation zu erhalten und gegebenenfalls einen Termin zur persönlichen Beratung zu vereinbaren.
In jedem Fall gilt: Lassen Sie sich von einem Messergebnis nicht einschüchtern, sondern nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, um sich gegen mögliche Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen. Mit einem erfahrenen Anwalt wie Dr. Bunzel an Ihrer Seite haben Sie die besten Chancen, Ihr Recht durchzusetzen.