Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3, km 132,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg-West? Nicht verzagen, Einspruch einlegen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 3, km 132,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg-West? Nicht verzagen, Einspruch einlegen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, fühlt sich selten nach Routine an. Wer auf der Autobahn unterwegs war und nun Post wegen einer Messung an der Messstelle A 3, km 132,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg-West? Nicht verzagen, Einspruch einlegen bekommt, fragt sich vor allem zwei Dinge: Stimmt die Messung wirklich – und was kann ich jetzt noch tun? Die gute Nachricht: Auch bei scheinbar klaren Fällen lohnt sich eine nüchterne Prüfung.

Viele Betroffene googeln die Stelle bei Aschaffenburg und lesen dann, dass Messungen „standardisiert“ seien. Das klingt unangreifbar, ist es aber nicht. Ein standardisiertes Messverfahren bedeutet vor allem: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen. Genau deshalb ist die Frage entscheidend, ob im konkreten Verfahren tatsächlich alles so dokumentiert und eingehalten wurde.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die über alles entscheiden

Gegen den Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wer sie versäumt, macht es sich unnötig schwer, weil der Bescheid dann rechtskräftig wird. Der Einspruch muss nicht begründet sein, sollte aber rechtzeitig und nachweisbar bei der Behörde eingehen.

Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Hier geht es noch nicht um die Frist gegen den Bescheid, sondern um Angaben zur Person und zur Sache. Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Gerade wenn ein Foto unklar ist oder mehrere Personen als Fahrer in Betracht kommen, kann Schweigen sinnvoll sein, bis Akteneinsicht genommen wurde.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob die Messung tragfähig ist, zeigt sich nicht im Kurztext des Bescheids, sondern in der Akte. Dazu gehören insbesondere Messprotokoll, Wartungs- und Eichunterlagen, die Dokumentation des Aufbaus sowie die Nachweise, dass das Messpersonal geschult war. Je nach Messsystem spielen außerdem digitale Falldatensätze und Rohmessdaten eine Rolle, weil sich daran Auswerte- und Zuordnungsfragen nachvollziehen lassen.

Gerade bei Verfahren rund um die Messstelle A 3, km 132,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg-West? Nicht verzagen, Einspruch einlegen ist deshalb der erste vernünftige Schritt: Akteneinsicht organisieren und die Unterlagen strukturiert auswerten lassen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Er lässt Messunterlagen regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen in der Praxis angreifbar werden

Messgeräte sind technisch ausgereift, aber nicht unfehlbar – und vor allem sind sie Teil eines Gesamtprozesses. Häufige Ansatzpunkte betreffen nicht „das Gerät an sich“, sondern die Rahmenbedingungen: korrekte Aufstellung, zulässiger Messwinkel, saubere Zuordnung des Fahrzeugs, störende Reflexionen oder Abschattungen sowie Bedien- und Dokumentationsfehler. Schon kleine Abweichungen können dazu führen, dass ein Ergebnis nicht mehr ohne Weiteres verwertbar ist.

Ein weiterer Klassiker ist die Frage, ob die Messung als standardisiertes Verfahren behandelt werden darf. Fehlen etwa wesentliche Dokumente oder ist das Messprotokoll lückenhaft, kann das Gericht gezwungen sein, genauer hinzusehen. In solchen Konstellationen wird ein technisches Gutachten besonders wichtig, weil es die entscheidenden Punkte nachvollziehbar aufbereitet – nicht als Bauchgefühl, sondern als überprüfbare Argumentation.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist prüfen: Beim Bußgeldbescheid die zwei Wochen ab Zustellung notieren und rechtzeitig Einspruch einlegen.
  • Nichts überstürzen: Zur Sache keine Angaben machen, bevor die Akte vorliegt; beim Anhörungsbogen sind Angaben zur Sache freiwillig.
  • Unterlagen sichern: Bescheid, Umschlag (Zustellnachweis), Anhörungsbogen und eigene Notizen zum Tattag aufbewahren.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und digitale Messdateien gezielt anfordern.
  • Technik prüfen lassen: Eine Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kann entscheidende Details liefern.

Viele Betroffene unterschätzen, was auf dem Spiel stehen kann: Je nach Höhe der vorgeworfenen Überschreitung drohen Punkte oder ein Fahrverbot. Zwar wird in der Regel ein Toleranzabzug berücksichtigt, doch der ändert nichts daran, dass es auf saubere Mess- und Auswertebedingungen ankommt. Wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, sollte frühzeitig klären lassen, welche Verteidigungsstrategie realistisch ist.

Dr. Maik Bunzel setzt in solchen Fällen auf eine konsequente technische Überprüfung: Jeder Vorgang wird durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kontrolliert, um Ansatzpunkte wie Dokumentationsmängel, Zuordnungsprobleme oder Abweichungen vom vorgesehenen Ablauf zu identifizieren. So wird aus einer Vermutung („da kann man eh nichts machen“) eine belastbare Prüfung. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in vielen Fällen die entstehenden Kosten – auch für das Sachverständigengutachten.

Wenn Sie an der Messstelle A 3, km 132,5, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei der Ausfahrt Aschaffenburg-West? Nicht verzagen, Einspruch einlegen geblitzt wurden, lassen Sie die Sache nicht liegen und verschenken Sie keine Frist. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags, um Ihre Unterlagen schnell übermitteln zu können. Gerade bei Messungen auf der A 3 Richtung Frankfurt am Main rund um Aschaffenburg entscheidet oft der Blick in die Akte – und eine saubere technische Prüfung.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sind Pflichtfelder. Alle weiteren Angaben sind optional.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Super – das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Auch ohne bestehende Rechtsschutzversicherung lässt sich Ihr Fall oft noch absichern – es gibt die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen, die auch ein bereits laufendes Bußgeldverfahren abdeckt. Wir erklären Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie das geht.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite