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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei Nürnberg, Fahrtrichtung Passau

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Geblitzt auf der A 3 bei Nürnberg, Fahrtrichtung Passau

Sie wurden auf der A 3 bei Nürnberg in Fahrtrichtung Passau mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht, und worauf es bei der Frist ankommt.

Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet werden. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe tragen. Reagieren Sie also fristgerecht, auch wenn Sie noch nicht wissen, wie Sie sich zur Sache positionieren wollen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Nürnberg
Fahrtrichtung Passau
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn A 3: außerorts, aber nicht automatisch ohne Limit

Für den Bußgeldkatalog gilt eine Autobahn wie die A 3 als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Eine Ortstafel spielt auf der Autobahn keine Rolle – die Einordnung folgt hier allein der Straßenart.

Wie schnell gefahren werden durfte, ergibt sich dagegen aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Geschwindigkeiten dauerhaft durch Verkehrszeichen, in Teilbereichen auch nur zeitweise oder über wechselnde Anzeigen angeordnet sein. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welches Limit für Ihre Fahrtrichtung – hier Richtung Passau – zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und ob die Zeichen so aufgestellt und geschaltet waren, dass sie für Sie erkennbar und verbindlich waren. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten, sondern erst anhand der Akte.

Ein zweiter Punkt betrifft die Messung selbst: Vom gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Kommt das Schreiben an die Halteradresse, ist es häufig zunächst ein Anhörungsbogen – und damit noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen darin Ihre Personalien angeben. Angaben zur Sache, also zum Vorwurf und zur Frage, wer gefahren ist, sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Angaben können die Beweislage verändern, bevor überhaupt bekannt ist, was die Akte enthält. Sinnvoll ist daher meist der umgekehrte Weg: Frist im Blick behalten, über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und anschließend entscheiden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dieses Teil der Prüfung.

Falls Sie nicht in der Nähe von Nürnberg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Droht ein Fahrverbot, lohnt ein genauer Blick auf Ihre persönliche Situation: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr zählt hier, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 3 Richtung Passau unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung innerorts höher ausfallen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person, nicht die Angaben zur Sache. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach der Akteneinsicht.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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