Sie wurden auf der A 3 bei Nürnberg in Fahrtrichtung Passau mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Angaben Sie machen müssen und welche nicht, und worauf es bei der Frist ankommt.
Wichtig ist zunächst nur eines: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht begründet werden. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe tragen. Reagieren Sie also fristgerecht, auch wenn Sie noch nicht wissen, wie Sie sich zur Sache positionieren wollen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Nürnberg |
| Fahrtrichtung | Passau |
| Bundesland | Bayern |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn A 3: außerorts, aber nicht automatisch ohne Limit
Für den Bußgeldkatalog gilt eine Autobahn wie die A 3 als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Eine Ortstafel spielt auf der Autobahn keine Rolle – die Einordnung folgt hier allein der Straßenart.
Wie schnell gefahren werden durfte, ergibt sich dagegen aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Geschwindigkeiten dauerhaft durch Verkehrszeichen, in Teilbereichen auch nur zeitweise oder über wechselnde Anzeigen angeordnet sein. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welches Limit für Ihre Fahrtrichtung – hier Richtung Passau – zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und ob die Zeichen so aufgestellt und geschaltet waren, dass sie für Sie erkennbar und verbindlich waren. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten, sondern erst anhand der Akte.
Ein zweiter Punkt betrifft die Messung selbst: Vom gemessenen Wert wird eine Toleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht
Kommt das Schreiben an die Halteradresse, ist es häufig zunächst ein Anhörungsbogen – und damit noch kein Bußgeldbescheid. Sie müssen darin Ihre Personalien angeben. Angaben zur Sache, also zum Vorwurf und zur Frage, wer gefahren ist, sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Vorschnelle Angaben können die Beweislage verändern, bevor überhaupt bekannt ist, was die Akte enthält. Sinnvoll ist daher meist der umgekehrte Weg: Frist im Blick behalten, über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und anschließend entscheiden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dieses Teil der Prüfung.
Falls Sie nicht in der Nähe von Nürnberg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Einspruch und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Droht ein Fahrverbot, lohnt ein genauer Blick auf Ihre persönliche Situation: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.
Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.
Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso mehr zählt hier, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 3 Richtung Passau unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung innerorts höher ausfallen.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person, nicht die Angaben zur Sache. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach der Akteneinsicht.
Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Kitzingen, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach Richtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Pilsach, Höhe Parkplatz Rödberg, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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