Geblitzt auf der A2 zwischen Brandenburg und Lehnin – Nehmen Sie das Bußgeld nicht hin: Jetzt Messfehler prüfen!

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Die Messstelle A2 zwischen Brandenburg und Lehnin liegt – wie die Bezeichnung bereits erkennen lässt – auf der Bundesautobahn 2 und damit auf einer überregionalen Verkehrsachse. Zugleich verweist sie auf den räumlichen Bezug zwischen Brandenburg und Lehnin, also auf einen Abschnitt, der typischerweise von Pendler- und Durchgangsverkehr geprägt ist. Wer hier geblitzt wurde, erhält später häufig einen Bußgeldbescheid, der auf den ersten Blick eindeutig wirkt. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Gerade bei standardisierten Messverfahren ist die Annahme „gemessen ist gemessen“ rechtlich und technisch nicht zwingend.

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht hängt viel an der Messung. Der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung steht und fällt mit der Frage, ob das Messergebnis belastbar zustande gekommen ist. Messgeräte sollen zwar verlässliche Werte liefern, sind aber nicht frei von Fehlerquellen. Typische Ansatzpunkte sind weniger „dramatische Defekte“ als vielmehr Abweichungen im Messablauf: Bedien- und Zuordnungsfragen, unklare Dokumentation, formale Lücken in den Unterlagen oder Konstellationen, in denen die Messung zwar als standardisiert gilt, die konkrete Durchführung aber dennoch überprüfungsbedürftig bleibt. Entscheidend ist dabei nicht die Vermutung, sondern die Nachweisbarkeit – und genau hier kommt die sachverständige Prüfung ins Spiel.

Messfehler können durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachgewiesen werden. Diese Gutachter analysieren die Messunterlagen, die Bild- und Falldokumentation sowie die gerätespezifischen Voraussetzungen, soweit sie im Verfahren verfügbar gemacht werden. Je nach Aktenlage lassen sich so Unstimmigkeiten identifizieren, die für die Verteidigung relevant sein können – etwa, wenn die Beweiskette Lücken aufweist oder die Voraussetzungen eines standardisierten Verfahrens im konkreten Fall nicht sauber belegt sind. Für Betroffene ist wichtig zu verstehen: Ob ein Angriffspunkt besteht, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht und technischer Auswertung beurteilen, nicht anhand von Vermutungen oder pauschalen Aussagen.

Bei Verfahren im Zusammenhang mit der Messstelle A2 zwischen Brandenburg und Lehnin ist daher eine strukturierte Vorgehensweise sinnvoll: Zunächst wird der Bescheid rechtlich eingeordnet (Fristen, Fahrverbot, Punktefolgen, formale Anforderungen). Danach folgt die technische Seite. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt nach eigener Praxis jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Diese konsequente Einbindung externer Expertise ist besonders dann bedeutsam, wenn Behörden sich auf die Standardisierung berufen und Gerichte eine vertiefte Prüfung oft nur dann vornehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte substantiiert vorgetragen werden können. Dr. Bunzel verfügt über Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit – ein Hintergrund, der gerade bei der Bewertung technischer Einwände und der prozessualen Umsetzung in Einspruchsverfahren Gewicht haben kann.

Ein häufiger Vorbehalt von Betroffenen betrifft die Kosten. Die Begutachtung durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik ist ein zentraler Baustein, kann aber natürlich Auslagen verursachen. In vielen Fällen werden diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen. Das entlastet finanziell und ermöglicht eine Prüfung, die sich an der tatsächlichen Beweislage orientiert, statt an der Frage, ob sich eine technische Analyse „lohnt“. Gerade bei drohendem Fahrverbot oder beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein kann eine saubere, versicherungsgetragene Aufarbeitung entscheidend sein.

Dabei geht es nicht darum, jede Messung pauschal in Zweifel zu ziehen. Seriöse Verteidigung bedeutet, die Messung anhand objektiver Kriterien zu überprüfen und nur das anzugreifen, was sich fachlich begründen lässt. Dass Blitzgeräte fehleranfällig sein können, ist keine Spekulation, sondern eine Erfahrung aus der Praxis: Jede Messung ist ein Zusammenspiel aus Gerät, Software, Bedienung, Umgebungseinflüssen und Dokumentation. Schon kleine Abweichungen können die Beweisqualität beeinflussen – und genau deshalb ist die unabhängige Kontrolle durch einen Sachverständigen häufig der Schlüssel, um Messfehler zu erkennen und gerichtsfest darzustellen. Für die Messstelle A2 zwischen Brandenburg und Lehnin gilt: Auch wenn der Ort der Kontrolle auf einer Autobahn liegt und der Vorwurf „typisch“ wirkt, sollte die technische Seite nicht ungeprüft bleiben.

Wenn Sie an der Messstelle A2 zwischen Brandenburg und Lehnin geblitzt wurden, kann es sinnvoll sein, den Vorgang rechtlich und technisch prüfen zu lassen. Nehmen Sie hierfür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; besonders unkompliziert ist die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, über die die ersten Angaben übermittelt und die nächsten Schritte zur Akteneinsicht und sachverständigen Überprüfung vorbereitet werden können.

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