Geblitzt auf der A14 Höhe Abfahrt B189, Colbitz – Bußgeld nicht hinnehmen: Wehren Sie sich jetzt gegen Punkte und Fahrverbot!

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Wer auf der A14 in Richtung Magdeburg oder Stendal unterwegs ist, passiert im Bereich der Abfahrt zur B189 bei Colbitz einen Abschnitt, der verkehrsrechtlich immer wieder auffällt: wechselnde Verkehrsführung, ein- und ausfädelnde Fahrzeuge sowie ein Tempo, das je nach Verkehrs- und Baustellensituation zügig variiert. Genau diese Gemengelage ist typisch für Messstellen, an denen es häufig zu Beanstandungen kommt. Denn wo viele Fahrer gleichzeitig Spurwechsel, Beschilderung und Abstand im Blick behalten müssen, steigt nicht nur das Risiko eines Verstoßes – auch die Anforderungen an eine fehlerfreie Geschwindigkeitsmessung sind besonders hoch.

In der Praxis zeigt sich, dass Messgeräte zwar standardisiert eingesetzt werden, die Messung selbst aber keineswegs „unkaputtbar“ ist. Gerade an Autobahnabschnitten wie der A14 Höhe Abfahrt B189, Colbitz, können sich Fehlerquellen verdichten: ungünstige Aufstellpositionen, schwierige Reflexionsverhältnisse, dichter Verkehr oder ungünstige Winkel zur Fahrbahn. Hinzu kommt, dass viele Verfahren auf der Annahme beruhen, ein Gerät im standardisierten Messverfahren liefere grundsätzlich verwertbare Ergebnisse. Diese Vermutung entbindet die Behörden jedoch nicht davon, die Voraussetzungen des Messbetriebs einzuhalten – und sie schließt nicht aus, dass im Einzelfall sehr wohl ein relevanter Messfehler vorliegt.

Zu den klassischen Angriffspunkten zählen Bedienfehler, unzureichende oder lückenhafte Geräteeichung, fehlende bzw. unplausible Schulungsnachweise, Abweichungen von der vorgeschriebenen Aufbau- und Auswertepraxis sowie Dokumentationsmängel in der Messreihe. Auch die Frage, ob das gemessene Fahrzeug zweifelsfrei identifiziert werden kann, spielt eine zentrale Rolle: Bei mehreren Fahrzeugen im Messfeld, Überholvorgängen oder parallelen Fahrstreifen kann es zu Zuordnungsproblemen kommen. Je nach eingesetzter Technik (Laser, Radar, Lichtschranke oder videobasierte Systeme) unterscheiden sich die typischen Fehlerbilder – gemeinsam ist ihnen, dass sie sich nicht durch bloßes Bauchgefühl, sondern nur durch eine technische und rechtliche Detailprüfung belastbar bewerten lassen.

An dieser Stelle wird die Arbeit von Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik entscheidend. Messfehler sind in vielen Fällen nachweisbar, wenn Rohmessdaten, Messprotokolle, Gerätestammdaten, Falldateien und die gesamte Messdokumentation fachkundig ausgewertet werden. Sachverständige prüfen unter anderem, ob das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung aufgestellt war, ob Auswerteparameter korrekt gesetzt wurden, ob Störeinflüsse erkennbar sind und ob die Messserie konsistent ist. Gerade bei modernen Systemen ist zudem relevant, ob die erforderlichen Daten vollständig herausgegeben wurden – denn ohne diese Unterlagen lässt sich die Messung häufig nicht hinreichend nachvollziehen. Das ist keine Formalie, sondern berührt unmittelbar die Verteidigungsmöglichkeiten und damit die faire Verfahrensführung.

In diesem Kontext ist Dr. Maik Bunzel als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ein regelmäßig genannter Ansprechpartner. Er arbeitet über Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In der Mandatsbearbeitung zeigt sich, wie wichtig eine konsequent technische Perspektive ist: Nicht jede Messung ist angreifbar, aber viele Bescheide sind weniger „wasserdicht“, als es der erste Eindruck vermuten lässt. Dr. Bunzel lässt daher – soweit die Aktenlage es hergibt und der Fall es nahelegt – jeden Vorgang durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen. Diese Herangehensweise ist im Ergebnis häufig effizienter als eine rein formale Einlassung, weil sie konkrete, überprüfbare Ansatzpunkte liefert: vom fehlerhaften Messaufbau bis zu Widersprüchen in den Geräteeinstellungen oder in der Messdatei.

Ein weiterer Punkt, der Betroffene verständlicherweise beschäftigt, sind die Kosten einer solchen technischen Überprüfung. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die anfallenden Kosten – einschließlich der anwaltlichen Vertretung und der sachverständigen Begutachtung, sofern der Versicherungsvertrag Verkehrsrechtsschutz umfasst und die Deckungszusage erteilt wird. Das ist praktisch bedeutsam, weil eine seriöse Messfehlerprüfung nicht „nach Gefühl“ erfolgen kann, sondern Zeit, Fachwissen und technische Auswertung erfordert. Gerade bei drohendem Fahrverbot, Punkten oder spürbarer Geldbuße ist die Frage der Verwertbarkeit der Messung mehr als ein Detail: Sie kann den Ausschlag geben, ob ein Bescheid Bestand hat oder ob sich Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung ergeben.

Die Messstelle A14 Höhe Abfahrt B189, Colbitz steht exemplarisch für einen Bereich, in dem die Wechselwirkung aus Verkehrsdichte, Fahrstreifenführung und Messumgebung eine sorgfältige Prüfung nahelegt. Wer dort geblitzt wurde, sollte sich nicht allein auf die knappe Angabe im Anhörungsbogen oder auf das Messfoto verlassen, sondern die Aktenlage insgesamt bewerten lassen – insbesondere Messprotokoll, Geräteeichung, Schulungsnachweise und die zur Auswertung notwendigen Daten. Denn die Erfahrung aus zahlreichen Verfahren zeigt: Wenn Messfehler vorliegen, lassen sie sich häufig nur dann nachweisen, wenn frühzeitig die richtigen Unterlagen angefordert und anschließend sachverständig ausgewertet werden.

Falls Sie an der Messstelle A14 Höhe Abfahrt B189, Colbitz geblitzt wurden, kann es sinnvoll sein, den Vorgang von Dr. Maik Bunzel prüfen zu lassen. Nutzen Sie dafür am besten die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com, damit die relevanten Informationen strukturiert übermittelt werden und zeitnah geklärt werden kann, ob eine sachverständige Überprüfung der Messung in Ihrem Fall erfolgversprechend ist.

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