Geblitzt auf der A8 km 103.1, Zweibrücken – Einspruch lohnt: Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot!

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Wer auf der A8 bei Kilometer 103,1 in Höhe von Zweibrücken unterwegs ist, passiert eine Messstelle, die vielen Betroffenen erst dann auffällt, wenn der Anhörungsbogen im Briefkasten liegt. Der Abschnitt ist geprägt von zügigem Durchgangsverkehr, wechselnden Verkehrsströmen und typischen Situationen, in denen sich Geschwindigkeiten unbemerkt „einschleifen“ – etwa nach Überholvorgängen, bei leichtem Gefälle oder wenn sich das Tempo nach Baustellen- oder Anschlussstellenbereichen nur verzögert wieder einpendelt. Genau diese Gemengelage macht die Stelle aus behördlicher Sicht attraktiv. Aus verteidigerischer Perspektive lohnt jedoch stets der zweite Blick: Nicht jede Messung ist so belastbar, wie es der Bußgeldbescheid suggeriert.

Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht gilt zwar häufig der Grundsatz, dass standardisierte Messverfahren eine gewisse Vermutungswirkung entfalten. Diese Vermutung ersetzt aber keine Tatsachen. Sie steht und fällt mit der Einhaltung der Vorgaben: Geräte müssen korrekt aufgestellt, ordnungsgemäß geeicht, richtig bedient und die Messdaten vollständig dokumentiert werden. Schon kleine Abweichungen können die Verwertbarkeit beeinträchtigen oder zumindest Zweifel an der Richtigkeit der Messung begründen. An Messstellen wie A8 km 103,1 kommt hinzu, dass hohe Verkehrsdichte, Spurwechsel und das Ein- oder Ausscheren von Fahrzeugen Konstellationen schaffen, in denen Zuordnungsfehler oder Messwertbeeinflussungen nicht nur theoretisch sind.

In der Praxis zeigen sich Fehlerquellen oft dort, wo Betroffene sie nicht vermuten. Ein Klassiker ist die Frage der korrekten Geräteaufstellung: Winkel, Abstand, Ausrichtung und Stabilität der Anlage sind nicht bloße Formalien, sondern messwertrelevant. Ebenso bedeutsam sind Schulungsnachweise und Bedienvorgaben: Wurde das Gerät entsprechend der Gebrauchsanweisung eingesetzt, sind die erforderlichen Funktionstests dokumentiert, und liegen die Eichunterlagen lückenlos vor? Auch die sogenannte Falldatei bzw. Rohmessdaten spielen eine zentrale Rolle. Fehlen Daten oder sind sie nicht herausgabefähig, kann das die Verteidigung erheblich stärken – denn ohne überprüfbare Grundlage lässt sich eine Messung nicht unabhängig nachvollziehen.

Gerade deshalb ist die Überprüfung durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik häufig der entscheidende Schritt. Ein qualifizierter Gutachter kann anhand der Messunterlagen, der Gerätedateien, der Fotodokumentation und der konkreten Aufstell- und Umgebungsbedingungen prüfen, ob das Messergebnis plausibel, reproduzierbar und regelkonform zustande kam. Dabei geht es nicht um „spitzfindige“ Einwände, sondern um technisch belastbare Fragen: Passt die Zuordnung des Messwerts zum abgebildeten Fahrzeug? Gibt es Anzeichen für Mehrfacherfassung, Reflexionen, Abschattungen oder unzulässige Messwertkorrekturen? Wurden Toleranzen richtig abgezogen? Und entspricht die Messsituation den Voraussetzungen, unter denen das Verfahren als standardisiert gilt?

In diesem Kontext ist die anwaltliche Vorgehensweise entscheidend. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, lässt Messungen nicht nur auf Aktenbasis „überfliegen“, sondern strukturiert prüfen. Er arbeitet mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Diese Routine ist besonders dort wertvoll, wo es auf Details ankommt: Welche Unterlagen müssen konsequent angefordert werden? Wo liegen typische Dokumentationslücken? Und welche technischen Auffälligkeiten rechtfertigen eine vertiefte Begutachtung? In geeigneten Fällen veranlasst Dr. Bunzel daher die Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, um Messfehler nicht nur zu vermuten, sondern gerichtsfest nachweisen zu können.

Für Betroffene ist außerdem wichtig, dass eine sachverständige Überprüfung nicht an den Kosten scheitern muss. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden die anwaltlichen Gebühren und in der Regel auch die Kosten für das technische Gutachten übernommen, soweit der Versicherungsvertrag Verkehrsrechtsschutz umfasst und eine Deckungszusage erteilt wird. In der Praxis bedeutet das: Wer an der Messstelle A8 km 103,1 in Zweibrücken geblitzt wurde, kann die Erfolgsaussichten einer Verteidigung prüfen lassen, ohne das finanzielle Risiko eines Gutachtens allein tragen zu müssen. Gerade weil Messfehler häufig erst durch die fachkundige Auswertung von Rohdaten und Messprotokollen erkennbar werden, ist diese Absicherung ein wesentlicher Faktor.

Nicht jede Messung ist angreifbar, und nicht jeder Vorwurf lässt sich entkräften. Seriosität in der Verteidigung heißt jedoch, die entscheidenden Fragen zu stellen und die technische Seite nicht dem Zufall zu überlassen. An Messstellen wie der A8 bei km 103,1 zeigt sich immer wieder: Ob ein Verfahren „wasserdicht“ ist, entscheidet sich weniger am ersten Schreiben der Behörde als an der Tiefe der Prüfung. Wer die Messung nur hinnimmt, verzichtet oft auf Einwände, die sich erst mit Akteneinsicht und sachverständiger Analyse ergeben.

Wenn Sie an der Messstelle A8 km 103,1 in Zweibrücken geblitzt wurden, kann es sinnvoll sein, den Vorgang zeitnah prüfen zu lassen. Nehmen Sie dafür Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; besonders unkompliziert ist die Online-Anfrage hier auf blitzer-soforthilfe.com, über die die notwendigen Informationen für eine erste Einschätzung strukturiert übermittelt werden können.

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