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Geblitzt auf der A 61 Höhe Leiselheim, Worms, Richtung Mainz

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Geblitzt auf der A 61 Höhe Leiselheim, Worms, Richtung Mainz

Auf der A 61 in Höhe Leiselheim, Worms, wurde in Fahrtrichtung Mainz die Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät kontrolliert. Zulässig sind dort 100 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es um einen Geschwindigkeitsverstoß auf einer Autobahn – und die gilt im Bußgeldkatalog als außerorts.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben vorliegt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Nachfrage der Verfolgungsbehörde. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon in diesem Moment zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 61 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Höhe Leiselheim, Worms
Fahrtrichtung Mainz
Bundesland Rheinland-Pfalz
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der A 61: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Betrag entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Da Autobahnen rechtlich als außerorts behandelt werden, gelten die außerörtlichen Regelsätze – diese sind bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Relevant ist außerdem die Schwelle von 21 km/h: Ab dieser Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte dann, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einer Begrenzung auf 100 km/h liegt deshalb der Unterschied zwischen einer reinen Geldbuße und einer Eintragung mit möglichen weiteren Folgen oft nur bei wenigen km/h. Lohnenswert ist daher der genaue Blick auf den vorgeworfenen Wert und darauf, wie er zustande gekommen ist.

Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein; welches Limit gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Ob die Beschilderung für die vorgeworfene Fahrt eindeutig und wirksam war, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.

Mobile Messung: Was sich über die Akte überprüfen lässt

Bei einer mobilen Kontrolle wird das Messgerät für den Einsatz aufgebaut und bedient. Genau deshalb gibt es hier Punkte, die einer Kontrolle zugänglich sind: der Messvorgang selbst, der gültige Eichnachweis des Gerätes, die Einhaltung der Vorgaben zum Aufbau und zur Bedienung sowie die Dokumentation des Einsatzes.

Über einen Anwalt können die Akte und – soweit vorhanden – die Messunterlagen angefordert werden. Geprüft werden unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Frage, ob Sie als Fahrer zuverlässig zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Punkten, die sich sinnvoll überprüfen lassen. Ergibt die Prüfung keine Angriffspunkte, wissen Sie zumindest, woran Sie sind; ergibt sie welche, können Sie sie im Verfahren geltend machen.

Der Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich entscheiden. Falls Sie weiter entfernt von Worms wohnen, spricht nichts dagegen, das Verfahren aus der Ferne zu führen – die Kommunikation läuft in der Regel schriftlich und elektronisch.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage, Fahrverbot und Probezeit

Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Angaben dagegen können eine Zuordnung erst ermöglichen, die sonst offen geblieben wäre.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei praktische Punkte: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls und muss begründet und belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich, bevor Sie entscheiden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie schnell durfte ich auf der A 61 bei Leiselheim in Richtung Mainz fahren?

An dieser Stelle gilt für die Fahrtrichtung Mainz ein Tempolimit von 100 km/h. Welche Begrenzung im Einzelfall maßgeblich war, ergibt sich aus der Beschilderung, die im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden kann.

Ich wurde mobil geblitzt – kann man dagegen überhaupt etwas prüfen?

Ja. Bei einer mobilen Messung lassen sich unter anderem der Messvorgang, der Eichnachweis des Gerätes, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Dafür wird über einen Anwalt Akteneinsicht genommen; das Ergebnis ist offen und hängt vom Einzelfall ab.

Gilt die A 61 als innerorts, weil die Messstelle bei Worms liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, in welcher Höhe sie an einem Ort vorbeiführen. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Weitere Messstellen auf der A 61 in Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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