Geblitzt auf der B192, Neubrandenburg (Höhe Broda Dorf) – Bußgeld nicht einfach hinnehmen: Lassen Sie den Bescheid prüfen!

Wer auf der B192 in Neubrandenburg unterwegs ist, passiert im Bereich „Höhe Broda Dorf“ eine Messstelle, die vielen Fahrern vor allem wegen ihres unauffälligen Charakters in Erinnerung bleibt. Die Strecke wirkt dort häufig übersichtlich, zugleich wechseln sich innerörtliche und überleitende Abschnitte ab, was die Wahrnehmung der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeit erschweren kann. Hinzu kommt: Messungen werden an solchen Punkten oft so positioniert, dass sie den Verkehrsfluss „mitnehmen“ – also dort, wo Fahrzeuge nach einer Kreuzung oder einem Ortsausgang wieder beschleunigen. Genau diese Gemengelage führt in der Praxis regelmäßig zu Bußgeldbescheiden, bei denen Betroffene sich fragen, ob die Messung tatsächlich belastbar war.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht lohnt sich diese Frage häufiger, als es der behördliche Standardvermerk „standardisiertes Messverfahren“ vermuten lässt. Auch bei anerkannten Geräten sind Messungen nicht automatisch unangreifbar. Der Begriff des standardisierten Messverfahrens bedeutet vor allem, dass bei ordnungsgemäßer Aufstellung, Bedienung und Auswertung von einer verlässlichen Messung ausgegangen werden kann. Er ist jedoch kein Freibrief: Schon kleine Abweichungen bei Aufbau, Ausrichtung, Dokumentation oder Auswertung können die Beweiskraft beeinträchtigen. Gerade an Messstellen wie der B192 auf Höhe Broda Dorf, wo die konkrete Örtlichkeit (Fahrbahnverlauf, Einmündungen, Beschilderung, Verkehrsverdichtung) eine Rolle spielt, kommt es darauf an, ob das Messgerät exakt innerhalb der Vorgaben eingesetzt wurde.

Typische Fehlerquellen sind vielfältig und betreffen nicht nur „exotische“ Sonderfälle. In der Praxis begegnen Sachverständigen und Verteidigern immer wieder unzureichend dokumentierte Gerätestandorte, fehlende oder lückenhafte Messprotokolle, Probleme bei der Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs (etwa bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich), fehlerhafte Ausrichtung des Sensors oder ungünstige Messwinkel. Ebenso relevant sind Wartungs- und Eichfragen: War das Gerät zum Messzeitpunkt gültig geeicht, wurden vorgeschriebene Funktionstests durchgeführt, und sind die Geräteeinstellungen nachvollziehbar protokolliert? Bei bestimmten Messsystemen können zudem Reflexionen, Abschattungen oder Störeinflüsse eine Rolle spielen – Aspekte, die sich nicht immer schon aus dem Bußgeldbescheid ergeben, sondern erst bei Einsicht in die vollständige Messdatei und die Gerätesachdaten erkennbar werden.

Gerade deshalb ist die Überprüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik in vielen Fällen der entscheidende Schritt, um Messfehler überhaupt belastbar nachweisen zu können. Während Betroffene selbst meist nur den Anhörungsbogen, den Bußgeldbescheid und ein Beweisfoto kennen, arbeitet der Sachverständige mit den Rohmessdaten, den digitalen Falldateien, den Geräteeinstellungen, dem Messprotokoll sowie – je nach System – mit Auswertekonfigurationen und Statistikdateien. Erst diese technische Gesamtschau ermöglicht es, Abweichungen von der Bedienungsanleitung, Plausibilitätsprobleme oder Auswertefehler herauszuarbeiten. Das ist keine „Suche nach Spitzfindigkeiten“, sondern häufig der einzige Weg, um die Frage zu klären, ob das Messergebnis die notwendige gerichtliche Überzeugung tragen kann.

In diesem Zusammenhang ist Dr. Maik Bunzel als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ein Ansprechpartner, der die Schnittstelle zwischen Technik und Recht aus der Praxis kennt. Er führt Kanzleistandorte in Cottbus, Berlin und Kiel und hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Entscheidend ist dabei weniger die reine Fallzahl als die Routine im Umgang mit Aktenanforderungen, Messunterlagen, Beweisanträgen und der gerichtlichen Aufklärungspflicht. Gerade bei Messstellen wie der B192 in Neubrandenburg (Höhe Broda Dorf) zeigt sich in der Verteidigungspraxis, dass nicht „das Gerät“ abstrakt überprüft werden muss, sondern die konkrete Messung in ihrer konkreten Umgebung – einschließlich aller Unterlagen, die die Behörde zur Messung vorhalten muss.

Aus journalistischer Sicht ist zudem wichtig, einen verbreiteten Irrtum zu korrigieren: Viele Betroffene glauben, man könne eine Messung nur dann angreifen, wenn „offensichtlich“ etwas nicht stimmt. Tatsächlich liegen relevante Fehler häufig im Detail und werden erst im technischen Gutachten sichtbar. Das kann eine fehlerhafte Auswerteroutine sein, eine unzulässige Toleranzbehandlung, eine nicht dokumentierte Besonderheit am Messort oder eine Konstellation, in der die Zuordnung des Messwerts zum Fahrzeug nicht mit der erforderlichen Sicherheit möglich ist. In der Folge kann sich die Beweislage deutlich verändern – bis hin zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer Reduzierung des Vorwurfs. Ebenso bedeutsam: Selbst wenn am Ende keine durchgreifenden Fehler festgestellt werden, schafft die sachverständige Prüfung Klarheit darüber, ob der Bescheid auf einer tragfähigen Grundlage steht.

Dr. Bunzel lässt nach eigener Verteidigungsstrategie jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein Fahrverbot droht, Punkte im Fahreignungsregister hinzukommen oder die Messsituation – wie an der B192 bei Broda Dorf – typischerweise mit Beschleunigungsphasen und komplexer Verkehrslage verbunden ist. Die Einbindung eines Sachverständigen ist dabei kein „Luxus“, sondern in vielen Konstellationen ein sachgerechter Bestandteil der Rechtsverteidigung, weil Gerichte technische Einwände regelmäßig nur dann ernsthaft aufklären, wenn sie konkret und fachlich fundiert vorgetragen werden können.

Ein weiterer praktischer Punkt betrifft die Kosten: Die technische Überprüfung und die anwaltliche Vertretung werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen, sofern ein entsprechender Verkehrsrechtsschutz besteht und eine Deckungszusage erteilt wird. Das nimmt vielen Betroffenen die Sorge, die Prüfung sei finanziell riskant. In der Praxis wird zunächst geklärt, ob Versicherungsschutz besteht; anschließend können Akteneinsicht, Auswertung der Messunterlagen und – falls erforderlich – sachverständige Stellungnahmen veranlasst werden. Gerade weil Messfehler nicht „auf Zuruf“ erkennbar sind, ist diese Kostenfrage für eine sachliche Entscheidung wichtig: Wer versichert ist, sollte die vorhandenen Möglichkeiten auch nutzen, statt vorschnell zu zahlen.

Wenn Sie an der Messstelle B192, Neubrandenburg (Höhe Broda Dorf) geblitzt wurden, kann es sich lohnen, den Vorgang rechtlich und technisch prüfen zu lassen – nicht aus Prinzip, sondern weil die Fehleranfälligkeit auch moderner Blitzgeräte stets von der korrekten Anwendung im Einzelfall abhängt. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; besonders unkompliziert ist die Online-Anfrage hier auf blitzer-soforthilfe.com, über die die ersten Angaben übermittelt und die weitere Prüfung zügig angestoßen werden kann.

Wurden Sie hier geblitzt? Kein Problem! Wir überprüfen Ihren Fall, decken mögliche Messfehler auf und wahren Ihre Rechte!

Stellen Sie hier eine unverbindliche Online-Anfrage, um Ihren Fall zu prüfen!

Geblitzt an dieser Messstelle? Lassen Sie nicht zu, dass ein Messfehler Sie den Führerschein kostet. Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden!

🔒 Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Hier können Sie diesen Beitrag kommentieren: