Es ist eine Stelle, die vielen Autofahrern auf der A3, Fahrtrichtung Passau, bei Nürnberg bekannt ist. Kilometer 13,2 markiert eine regelmäßige und häufig genutzte Messstelle, die immer wieder zum Gegenstand von Verkehrskontrollen wird. Das Blitzgerät ist schon zur lokalen Berühmtheit aufgestiegen und hat schon so manchen überraschten Fahrer erwischt.
Bei einer solchen Messstelle ist es nicht unüblich, dass Zweifel an der Korrektheit der Messung aufkommen. Es sind schließlich technische Geräte im Einsatz, die durchaus fehleranfällig sein können. Hier kommen Sachverständige für Verkehrsmesstechnik ins Spiel, die in der Lage sind, Messfehler nachzuweisen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Dr. Maik Bunzel zu erwähnen, einen renommierten Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel hat er bereits in über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren Erfahrungen gesammelt und weiß daher, wie essentiell eine genaue Prüfung der Messresultate ist. Und genau deshalb lässt Dr. Bunzel jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen.
Sie mögen sich nun fragen: Wer trägt die Kosten für eine solche Überprüfung? Die Antwort ist erfreulich: In den meisten Fällen wird diese Prüfung von der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen getragen. Es ist also durchaus sinnvoll, bei Zweifeln an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung rechtlichen Beistand zu suchen und die Messung überprüfen zu lassen.
Rückkehr zu unserer Messstelle an der A3, km 13,2, Fahrtrichtung Passau, bei Nürnberg. Sollten Sie hier geblitzt worden sein und Zweifel an der Korrektheit der Messung haben, zögern Sie nicht, sich an Dr. Bunzel zu wenden. Über die Online-Anfrage auf blitzer-soforthilfe.com können Sie sich schnell und unkompliziert an die Kanzlei wenden.
Abschließend sei gesagt, dass es zwar allgemein bekannt ist, dass technische Geräte fehleranfällig sind, dies jedoch oft vergessen wird, wenn es um Geschwindigkeitsmessungen geht. Es ist daher wichtig, sich seiner Rechte bewusst zu sein und im Zweifelsfall die Messung überprüfen zu lassen. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass Sie nicht zu Unrecht zur Kasse gebeten werden.