Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm. Wer an der Messstelle A 7, km 561,2, Fahrtrichtung Flensburg, bei Ellund geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen und abhaken – oder lohnt sich ein genauer Blick? Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen entscheidet oft die Akte darüber, ob der Vorwurf trägt.
Standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn die Voraussetzungen stimmen
Viele Messungen gelten als „standardisiertes Messverfahren“. Das erleichtert der Behörde den Nachweis, bedeutet aber nicht, dass ein Bescheid automatisch unangreifbar ist. Standardisiert ist ein Verfahren nur dann, wenn das Gerät ordnungsgemäß eingesetzt wurde, die Vorgaben eingehalten sind und die Dokumentation passt.
In der Praxis drehen sich Einwände häufig nicht um „Gefühl“ oder „Tacho“, sondern um überprüfbare Punkte: War die Messung plausibel dokumentiert, ist die Messreihe nachvollziehbar, sind Foto und Zuordnung eindeutig? Genau hier setzt eine technische Prüfung an – auch wenn der Vorwurf auf den ersten Blick klar wirkt.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine sinnvolle Verteidigung
Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Entscheidend sind das Messprotokoll, die Geräteeichunterlagen, mögliche Zusatzdokumente zur Messserie sowie – je nach Verfahren – Daten, die eine nachträgliche Überprüfung ermöglichen. Bei Vorwürfen rund um A 7, km 561,2, Fahrtrichtung Flensburg, bei Ellund ist deshalb der erste Schritt nicht das Rätselraten, sondern das systematische Sichten der Unterlagen.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Akteneinsicht als Ausgangspunkt. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt er die typischen Stellen, an denen Akten lückenhaft sind oder Messreihen Fragen aufwerfen. Er lässt die Messung anschließend durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar herauszuarbeiten.
Typische Fehlerquellen: Wo Messungen angreifbar sein können
Geschwindigkeitsmessungen sind technische Vorgänge – und damit anfällig, wenn Rahmenbedingungen nicht stimmen. Häufige Ansatzpunkte sind Bedienfehler, eine nicht regelkonforme Aufstellung, ungünstige Messwinkel oder Störeinflüsse durch Reflexionen. Auch die Zuordnung des gemessenen Werts zu einem konkreten Fahrzeug kann im Einzelfall problematisch sein, etwa bei dichter Verkehrslage.
Solche Fragen klärt man nicht „nach Bauchgefühl“, sondern mit einem Gutachten. Ein Sachverständiger prüft, ob die Messung innerhalb der Vorgaben ablief, ob die Dokumentation die Messung trägt und ob sich Auffälligkeiten in Messreihe oder Bildmaterial finden. Die Kosten übernimmt – sofern vorhanden – in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen; auch das ist ein Punkt, den Dr. Bunzel in der Mandatsaufnahme regelmäßig mitprüfen lässt.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist in der Regel zwei Wochen ab Zustellung.
- Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache sind im Anhörungsbogen meist freiwillig; unüberlegte Einlassungen können später binden.
- Unterlagen sichern: Umschlag, Zustelldatum, Bescheid, Anhörungsbogen und eigene Notizen aufbewahren.
- Akteneinsicht veranlassen: Erst mit Messprotokoll, Eichnachweisen und Beweismitteln lässt sich seriös bewerten, ob der Vorwurf hält.
- Technische Prüfung anstoßen: Bei Zweifeln die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen lassen.
Wichtig ist auch der Blick auf die Folgen: Je nach vorgeworfener Überschreitung können Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Gerade dann lohnt es sich, nicht nur über den Toleranzabzug zu sprechen, sondern über die Tragfähigkeit der Messung insgesamt. Denn ein formell korrekter Bescheid ist nicht automatisch materiell richtig.
Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 561,2, Fahrtrichtung Flensburg, bei Ellund geblitzt wurden, lassen Sie den Vorgang frühzeitig prüfen. Dr. Maik Bunzel (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) kann nach Akteneinsicht die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen lassen; eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten dafür regelmäßig. Nehmen Sie dazu Kontakt auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
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